Wer in Italien beim Überqueren einer Straße auf das Smartphone schaut, könnte künftig zur Kasse gebeten werden. Eine geplante Reform des Straßenverkehrsrechts sieht eine Geldstrafe von 75 Euro für abgelenkte Fußgänger vor. Noch ist die Regel allerdings nicht beschlossen.
Die italienische Regierung will künftig auch stärker gegen Ablenkung bei Fußgängern vorgehen. Im derzeit diskutierten Entwurf zur Reform des Straßenverkehrsrechts ist vorgesehen, die Smartphone-Regeln auch auf Menschen auszuweiten, die zu Fuß eine Straße überqueren. Das italienische Verkehrsministerium hat die geplante Verschärfung bestätigt.
Nach den bisher bekannt gewordenen Plänen soll eine Strafe von 75 Euro drohen, wenn Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn durch ihr Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät abgelenkt sind. Dabei soll es keinen Unterschied machen, ob die Straße auf einem Zebrastreifen oder an einer anderen Stelle überquert wird. Auf dem Gehsteig soll die Smartphone-Nutzung dagegen weiterhin erlaubt bleiben.
Auch andere elektronische Geräte betroffen
Die geplante Regelung soll sich nicht nur auf Smartphones beschränken. Auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte wie Tablets oder Laptops während des Überquerens könnte unter das Verbot fallen.
Freisprecheinrichtungen und Kopfhörer sollen hingegen weiterhin erlaubt sein, sofern dadurch die Wahrnehmung der Umgebung nicht beeinträchtigt wird. Das Verkehrsministerium bestätigte, dass Freisprechen und Kopfhörer grundsätzlich zulässig bleiben sollen, solange die Sicherheitsregeln eingehalten werden.
Noch kein gültiges Gesetz
Für Reisende wichtig: Die 75-Euro-Strafe gilt derzeit noch nicht. Der Vorschlag befindet sich weiterhin in der Beratungsphase. Verbände und Organisationen können bis zum 13. September Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.
Anschließend soll das Verkehrsministerium den endgültigen Text ausarbeiten, der für Mitte Oktober erwartet wird. Die Details können sich bis dahin noch ändern.
Hinter der geplanten Verschärfung steht der Ansatz, Ablenkung im Straßenverkehr nicht nur bei Autofahrern, sondern auch bei Fußgängern stärker zu berücksichtigen. In der ursprünglichen Vorlage wird zudem auf Gerichtsurteile verwiesen, bei denen unvorsichtigen Fußgängern eine Mitschuld an Verkehrsunfällen zugesprochen wurde.