Die ORF-Haushaltsabgabe wird in den Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen, eine Tatsache, die für Unmut sorgt, denn je nach Wohnort zahlt man unterschiedlich viel, obwohl man nur wenige Kilometer voneinander entfernt lebt.
Die Neuregelung sieht vor, dass sich ab dem 1. Jänner 2024 jede Hauptwohnsitz-Adresse an der Finanzierung des ORF beteiligt, und das unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Der ORF-Beitrag von 15,30 Euro im Monat ist dem Gesetz entsprechend im Voraus zu zahlen.
Zum Vergleich: Im Bundesland Salzburg sind ab kommendem Jahr pro Monat 19,20 Euro an ORF-Haushaltsabgabe fällig, während es in Oberösterreich hingegen 15,30 Euro sind. Dieser Unterschied sorgt insbesondere in Grenzregionen wie Mattsee in Salzburg und Paltern in Oberösterreich für Unverständnis.
Fünf Bürgermeister aus dem Grenzgebiet haben sich zu Wort gemeldet und ihre Meinung deutlich gemacht. „In allen Bundesländern sollte ein einheitlicher Beitrag erhoben werden“, so der einhellige Tenor von Alfred Scheer (SPÖ) aus Lochen (Bezirk Braunau), Johann Stemeseder (ÖVP) aus Berndorf und Hermann Scheipl (ÖVP) aus Schleedorf (beide Bezirk Salzburg-Umgebung).
Michael Schwarzmayr (SPÖ), Bürgermeister der 3.400-Einwohner-Gemeinde, zeigt sich verwundert über das Vorgehen: „Das ist österreichischer Föderalismus, der oft eigenartig ist. Da verstehe ich vieles nicht“, so Schwarzmayr. „In jedem Bundesland sollte dieselbe Summe verlangt werden.“
Auch politische Versprechen sorgen für Irritationen. „Was mich verwundert: Ankündigungen der Politik vor der Wahl verglichen mit nach der Wahl. Im Wahlkampf hat Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) angekündigt, auf diese ORF-Gebühr zu verzichten. Nach der Wahl ist es bei diesem Thema dann ruhig geworden“, kritisiert Schwarzmayr.
scharfe Kritik
Die Kritik kommt auch aus der 1.000-Einwohner-Gemeinde Palting (Bezirk Braunau). „Meiner Meinung nach ist es am besten, in ganz Österreich denselben Betrag zu verlangen“, sagt Franz Stockinger (ÖVP), Bürgermeister von Palting. „Außerdem glaube ich nicht, dass die ORF-Haushaltsgebühr in dieser Form so kommen wird.“
In seinen Augen ist sie so nicht umsetzbar. „Mit welcher Begründung werden hier für dieselbe Leistung unterschiedliche Summen eingehoben?“, fragt Stockinger. Die neue Abgabe sei „unfair“ und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.
Bis zum 31. Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Doch was danach kommt, ist noch ungewiss. „Hier ist noch nichts in Stein gemeißelt“, so Stockinger. Ein Sturm zieht auf, und es bleibt abzuwarten, wie er sich entladen wird.
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