Ab Januar 2024 wird sich die Art und Weise, wie die ORF-Haushaltsabgabe erhoben wird, grundlegend ändern. Bislang war die Zahlung an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt. Doch ab dem kommenden Jahr wird die Hauptwohnsitz-Adresse zum entscheidenden Faktor.
Die neue ORF-Gebühr, die von der „ORF-Beitrags Service GmbH“ eingehoben wird, beträgt mindestens 183,60 Euro pro Jahr, zuzüglich möglicher Landesabgaben. Eine wichtige Änderung betrifft diejenigen, die bisher die GIS nicht angemeldet haben. Laut einer Aussendung der „ORF-Beitrags Service GmbH“ müssen sich diese Personen ab sofort bei der GIS registrieren, und zwar am besten direkt unter: gis.at/registrieren. Dort kann auch eine Befreiung beantragt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis 30. November registrieren
GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck erklärte gegenüber „Heute“, dass die Frist für die Registrierung bis zum 30. November 2023 läuft. Wer bereits bei der GIS gemeldet ist, muss nichts weiter tun. „Sie werden automatisch als beitragszahlende Person in das neue System übernommen“, so die „ORF-Beitrags Service GmbH“. Auch bestehende Befreiungen bleiben weiterhin gültig. Für Nebenwohnsitze ist zukünftig kein ORF-Beitrag mehr zu entrichten.
ORF-Beitrag
Mit der Einführung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes ab dem 1. Januar 2024 wird jede Hauptwohnsitz-Adresse zur Finanzierung des ORF herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Geräte betrieben werden oder wie viele Personen dort leben. Der monatliche ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro und ist im Voraus zu zahlen. Für Neuanmeldungen ab dem neuen Jahr gelten neue Zahlungsmodalitäten: Einmal jährlich per Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) oder in zwei oder sechs jährlichen Raten per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift).
Ende des Jahres
Bis zum 31. Dezember 2023 gelten noch die bisherigen Bestimmungen. Das bedeutet, bis zum Jahresende sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben und Entgelten zu entrichten. Wer sich jedoch nicht rechtzeitig bei der GIS registriert, muss mit Konsequenzen rechnen. „So werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse aufgefordert, dies zu tun“, warnt Hirschbeck.
Zugriff auf Meldeadressen
Laut ORF-Beitrags-Gesetz darf das „ORF-Beitrags-Service“ zum Zweck der Erhebung des ORF-Beitrags und der Ermittlung der Beitragsschuldner auf die Meldeadressen aus dem Zentralen Melderegister zugreifen, an denen mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Neuer ORF-Beitrag 2024: Alles, was Sie wissen müssen
„Erfolgt keine Registrierung einer Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird eine Vorschreibung versendet. Diese ist innerhalb der angegeben Frist zu bezahlen. Sind mehrere volljährige Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, entscheidet das Zufallsprinzip, wer angeschrieben wird. Es besteht aber die Möglichkeit einen anderen Beitragsverantwortlichen zu nennen“, erläutert Hirschbeck.
Wer sich weigert, die ORF-Abgabe zu bezahlen, muss mit saftigen Strafen rechnen. Neben Nachzahlungen kann auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro drohen. Es lohnt sich also, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen.