Mit dem neuen Jahr kommt eine grundlegende Änderung: Die bisherige Gebührenstruktur, bei der die Zahlung an den Besitz eines Radios oder Fernsehgeräts gekoppelt war, wird durch das ORF-Beitrags-Gesetz ersetzt. Nun müssen alle, unabhängig vom Gerätebesitz, für den ORF bezahlen.
Der Gesetzgeber schließt damit die sogenannte „Streaming-Lücke“. Die gute Nachricht: Wer schon bisher TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt künftig weniger als zuvor. Statt bisher 22,45 Euro pro Monat, werden nun nur noch 15,30 Euro fällig.
Neue Zahlungsmodalitäten und Ausnahmen
Mit dem neuen Gesetz ändert sich auch das Zahlungsverfahren. Der ORF-Beitrag von 15,30 Euro im Monat ist im Voraus zu zahlen. Für Neuanmeldungen gelten neue Zahlungsmodalitäten: Einmal jährlich per Zahlschein, oder aufgeteilt auf zweimal oder sechsmal im Jahr mittels Einzugsermächtigung. Eine weitere Neuerung: Für Nebenwohnsitze muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden.
Automatische Übernahme und erweiterte Online-Möglichkeiten
Diejenigen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, müssen sich keine Sorgen machen: Sie werden automatisch in das neue System übernommen. Auch Befreiungen bleiben bestehen. Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz erhält der ORF zudem mehr Möglichkeiten, Sendungen online-first oder online-only auszustrahlen. Ein Pluspunkt für alle, die ORF-Programme mobil oder online schauen und hören.
Die Umstellung auf das neue System wird bereits intensiv vorbereitet. Um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, werden weitere Automatisierungen vorgenommen. Der Außendienst ist in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen. Ab Herbst wird eine Kampagne starten, um ausführlich über die Umstellung zu informieren. „Unser Ziel ist es, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als modernes Dienstleistungsunternehmen bestmöglich zur Seite zu stehen“, betont Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.
Bis zum 31. Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Das heißt, bis Jahresende sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben und Entgelten zu entrichten. Ab dem 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service den ORF-Beitrag ein. Kunstförderbeitrag, Rundfunkgebühr und Umsatzsteuer fallen weg.
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