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Zuschüsse

Nächster Bonus ab dem 6. Juni aufs Konto

(FOTO: iStock/© Viktor Kintop)
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Die finanziellen Auswirkungen der Krisen sind spürbar, insbesondere für Gemeinden und Bundesländer. Um diesen entgegenzuwirken, hat der Bund umfangreiche finanzielle Unterstützung bereitgestellt, unter anderem für COVID-19-Krisenbewältigung, kommunale Investitionen, Krankenanstalten und zuletzt Wohn- und Heizkostenzuschüsse.

Bis Ende April 2023 beliefen sich die bereinigten Auszahlungen auf 34,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Eine wesentliche Ursache hierfür sind die Entlastungsmaßnahmen gegen die Energiekrise, die sich in den Auszahlungen von Jänner bis April 2023 auf 1,6 Milliarden Euro summieren.

Unter diesen Maßnahmen finden sich verschiedene Geld-Boni und Prämien zur Unterstützung der Bevölkerung bei den gestiegenen Energie- und Wohnkosten. Die Voraussetzungen und Antragfristen für diese Zuschüsse variieren jedoch, ebenso wie die Höhe des Heizkostenzuschusses in den einzelnen Bundesländern. Beispielsweise beträgt der Zuschuss in Niederösterreich einmalig 150 Euro für die erste Person im Haushalt plus 50 Euro für jede weitere hauptgemeldete Person, während in Salzburg 300 Euro gezahlt werden.

In der Steiermark ist der Wohn- und Heizkostenzuschuss sogar noch höher und beläuft sich auf 400 Euro. Die Auszahlung erfolgt hier in zwei Tranchen. In der ersten Tranche erhalten Bezieher des Heizkostenzuschusses 2022/2023 sowie Personen, die zwischen Jänner und Mai 2023 Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, eine antragslose Auszahlung ab dem 6. Juni 2023.

In der zweiten Tranche können Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von 30.734 Euro ab August 2023 einen Online-Antrag stellen, wobei Gemeinde- und Stadtämter für Personen ohne Online-Zugang unterstützend zur Verfügung stehen.

Insgesamt profitieren in der Steiermark mehr als 220.000 Haushalte von dieser Förderung. In Niederösterreich gibt es einen neuen Heizkostenzuschuss für Ein- und Mehrpersonenhaushalte mit definierten Brutto-Haushaltseinkommensgrenzen, der bis zum 30. Juni beantragt werden kann. In Oberösterreich kann ein Wohn- und Energiekosten-Bonus in unterschiedlicher Höhe abhängig von der Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder bis zum 30. Juni 2023 online beantragt werden.