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BOSNIEN-HERZEGOWINA

Name „Republika Srpska“ soll vor Verfassungsgericht angefochten werden

Namensstreit-Verfassungsgerichtshof-Republika-Srpska
(FOTO: Radio Slobodna Evropa)

Die Partei „Stranka demokratske akcije“ (SDA) kündigte an, den Namen der bosnisch-herzegowinischen Entität vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Laut Meinung der führenden Partei der Bosniaken in Bosnien-Herzegowina stelle der Name „Republika Srpska“ (zu Deutsch „serbische Republik“) eine „intensive und wirksame Diskriminierung der beiden anderen Staatsvölker, der Bosniaken und Kroaten“ dar, bzw. würde dazu benutzt werden.

Die SDA unterstrich, dass laut Verfassung die drei konstitutiven Völker (Bosniaken, Serben und Kroaten) landesweit gleichberechtigt sind, während die Bezeichnung „Republika Srpska“ nur ein Volk repräsentieren würde.

„Ohne die RS gibt es auch kein B&H“
Auf das Vorhaben der „Stranka demokratske akcije“ reagierte auch der Vorsitzende des „Narodni demokratski pokret“, Dragan Čavić:

„Damit widersetzt sich die SDA direkt der Verfassung Bosnien-Herzegowinas, die in Dayton beschlossen wurde. Die Republika Srpska ist mit diesem Namen in der Verfassung fest verankert. Dieser ist ohne eine Verfassungsänderung nicht veränderbar.“

Der bosnisch-serbische Politiker fügte hinzu, dass es sich beim Vorhaben der SDA abermals um ein „absichtliches Zuspitzen“ der interethnischen Beziehungen in Bosnien-Herzegowina handle.

Teilung noch im Krieg vereinbart
Grundlage für die Teilung des Landes in die Föderation Bosnien-Herzegowina (51 Prozent des Territoriums), die Serbische Republik (49 Prozent) und den Distrikt Brčko ist das Dayton-Friedensabkommen aus 1995, das den Krieg in Bosnien-Herzegowina offiziell beendete.

Seither wird sowohl national als auch international immer wieder über dieses Abkommen und dessen Inhalte diskutiert. Viele Experten sind der Meinung, dass es aus heutiger Perspektive ausgedient habe und ersetzt werden müsse