Ab Oktober wird Online-Shopping in Österreich teurer – und nicht alle Händler kommunizieren das gleich offen.
Ab dem 1. Oktober gilt in Österreich eine neue Paketsteuer, die bei Bestellungen über große Online-Plattformen anfällt. Der Steuerbetrag liegt bei 2,00 Euro zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, was einem Gesamtbetrag von 2,40 Euro pro Bestellung entspricht. Anwendung findet die Regelung ausschließlich bei Händlern, deren Jahresumsatz die Grenze von 100 Millionen Euro überschreitet.
Für Bücher beträgt die Paketsteuer 2,20 Euro, da hier der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 Prozent gilt. Von der Abgabe ausgenommen sind zudem Online-Bestellungen zur Selbstabholung im Geschäft oder an einer unmittelbar zum Geschäft gehörenden Abholstation.
Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem Amazon, Zalando, Mediamarkt und Ikea. Entscheidend dabei: Die Abgabe wird je Bestellung einmal fällig – unabhängig davon, wie viele Pakete dabei verschickt werden.
Ministeriums-Bedenken
Das österreichische Wirtschaftsministerium steht der neuen Regelung skeptisch gegenüber. Aus dem Ministerium kommen Bedenken hinsichtlich der Folgen für den Wirtschaftsstandort sowie für die fortschreitende Digitalisierung. Besonders Kleinunternehmer, die in ihrer Geschäftstätigkeit auf große Plattformen angewiesen sind, könnten durch die zusätzliche Belastung ins Hintertreffen geraten.
Darüber hinaus besteht die Sorge, dass die Steuer einen inflationstreibenden Effekt entfalten und damit die geplante Mehrwertsteuersenkung in ihrer Wirkung abschwächen könnte.
Händler im Vergleich
Für Konsumentinnen und Konsumenten ergeben sich je nach Händler unterschiedliche Auswirkungen. Mediamarkt hat die Liefergebühren bereits um den entsprechenden Betrag angehoben, ohne die Paketsteuer dabei gesondert auszuweisen. Amazon hingegen führt die Abgabe im Warenkorb transparent unter der Bezeichnung „Paketsteuer in Österreich“ an.
Wird eine Bestellung in mehreren Paketen geliefert, bleibt die Steuer dennoch einmalig. Bei Rücksendungen erfolgt eine Erstattung, und auch für Ersatzlieferungen fällt keine zusätzliche Abgabe an.