Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter – doch viele Geräte erfüllen die Vorgaben technisch gar nicht.
In zwei Wochen treten im Rahmen der Straßenverordnungsnovelle umfangreiche Neuregelungen für E-Scooter in Kraft. Kernpunkte sind eine Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren sowie die verpflichtende Ausrüstung der Fahrzeuge mit Blinkern. Genau diese Vorgaben stoßen bei Nutzern und Verkehrsorganisationen auf erheblichen Widerstand.
Technische Hürden
Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass Blinker an beiden Enden des Lenkers angebracht sein müssen – eine Vorgabe, die bei zahlreichen gängigen Modellen technisch nicht umsetzbar ist. Hinzu kommt, dass die Blinker im Fahrbetrieb häufig durch den Körper des Fahrers verdeckt werden. Alternativen wie blinkerfähige Helme oder Handmanschetten entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen.
Die gesamte vorgeschriebene Ausstattung – darunter Klingel oder Hupe, Rückstrahler sowie Vorder- und Rücklicht – lässt sich bei vielen Geräten nur mit erheblichem Aufwand oder überhaupt nicht nachrüsten. Auch der ÖAMTC meldete sich mit Kritik zu Wort. „Im Sinne der Verkehrssicherheit ist es auf jeden Fall sinnvoll, die E-Scooter sichtbarer zu machen. Was wir uns allerdings wünschen, ist eine Nachfrist. Wir wünschen uns, dass nicht sofort per 1. Mai scharf gestraft wird, sondern, dass die Leute die Möglichkeit haben, die E-Scooter entsprechend nachzurüsten“, erklärt ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz. Regelkonforme Nachrüstsets sind im stationären Handel derzeit kaum zu finden.
Kontrollen ab Mai
Neben den technischen Auflagen gilt ab dem Stichtag eine Helmpflicht für Minderjährige unter 16 Jahren. Verkehrsinitiativen sprechen sich jedoch für eine weitergehende Regelung aus und fordern, die Pflicht unabhängig vom Alter auf alle Fahrer auszuweiten. Gleichzeitig wird der zulässige Alkoholgrenzwert von 0,8 auf 0,5 Promille abgesenkt.
Ab dem 1. Mai wird die Polizei die Einhaltung der neuen Vorschriften sowohl im regulären Streifendienst als auch bei gezielten Schwerpunktkontrollen überprüfen.
Bei Verstößen drohen Geldstrafen.