Kroatien führt ab Oktober eine neue Preistransparenzpflicht ein – mit Folgen für Urlauber, Einheimische und alle, die regelmäßig ans Meer reisen.
Ab dem 1. Oktober gelten in Kroatien neue Vorgaben zur Preisauszeichnung. Händler und Dienstleister müssen neben dem aktuellen Preis zusätzlich jenen Preis sichtbar ausweisen, der für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung am 10. September 2026 gegolten hat. Die zusätzliche Preisangabe muss dort erscheinen, wo auch der aktuelle Preis ausgewiesen wird – etwa auf Preislisten oder Speisekarten.
Breite Branchenpflicht
Die Regelung geht weit über Gastronomiebetriebe hinaus. Sie gilt grundsätzlich für Händler und registrierte Dienstleister in ganz Kroatien. Damit müssen etwa auch Friseure, Kosmetikstudios, Autovermieter und zahlreiche andere Dienstleistungsbetriebe ihre aktuellen Preise gemeinsam mit dem vorgeschriebenen Vergleichspreis ausweisen. Ziel ist es, Preisveränderungen für Verbraucher leichter nachvollziehbar zu machen.
Unternehmen, die eine eigene Website betreiben, müssen ihre aktuellen Preislisten künftig zusätzlich online veröffentlichen. Diese müssen neben dem Namen und dem aktuellen Preis der Dienstleistung auch den jeweiligen Referenzpreis enthalten.
Vorteil für Urlauber
Auch Urlauber werden die neue doppelte Preisauszeichnung künftig etwa in Restaurants, Cafés und bei anderen Dienstleistungen sehen. Der direkte Vergleich mit dem früheren Preis soll transparenter machen, ob und wie stark sich eine Dienstleistung seit dem Referenzdatum verteuert hat. Gerade für Menschen, die regelmäßig nach Kroatien reisen, können Preisänderungen dadurch leichter nachvollziehbar werden.