Die EU plant eine Führerscheinreform: Lkw-Lizenzen ab 18, Bus ab 21. Digitale Führerscheine und harmonisierte Prüfungen sollen folgen. Spannende Änderungen!
Wegweisende Reform
In einer wegweisenden Reform haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament nach intensiven Trilog-Verhandlungen eine umfassende Neugestaltung des Führerscheinwesens beschlossen. Diese Änderungen zielen darauf ab, dem Mangel an Fahrpersonal entgegenzuwirken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb von Lkw- und Busführerscheinen. Künftig können Lkw-Führerscheine bereits ab 18 Jahren und Busführerscheine ab 21 Jahren erworben werden. Zudem haben EU-Länder die Möglichkeit, 17-Jährigen das Führen von Lastkraftwagen oder Kleintransportern zu gestatten, sofern sie von einem erfahrenen Fahrer begleitet werden. Diese Maßnahmen werden von der Wirtschaftskammer Österreich als positiv bewertet, insbesondere von Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr. Er betont, dass das begleitete Fahren ab 17 Jahren den Beruf des Berufskraftfahrers attraktiver machen könnte, da junge Menschen oft praktische Erfahrung dem theoretischen Lernen vorziehen.
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Einheitlicher Digitaler Führerschein
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins bis Ende 2030, der in der künftigen europäischen Brieftasche für die Digitale Identität verfügbar sein wird. Dieser digitale Führerschein wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, während das Recht auf einen physischen Führerschein bestehen bleibt. Beide Führerscheinarten sind für Pkw und Motorräder 15 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, es sei denn, sie werden als Personalausweis genutzt, dann beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Harmonisierung der ärztlichen Untersuchungen in den Mitgliedstaaten vorangetrieben. Bei der Ausstellung von Führerscheinen müssen alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung auf Grundlage einer Selbsteinschätzung verlangen. Auch die Vorschriften für Probezeiten von Fahranfängern werden harmonisiert, mit einer Mindestprobezeit von zwei Jahren, während der strengere Vorschriften oder Sanktionen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten.
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Maßnahmen zur Vereinheitlichung
Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Pkw-Führerscheine, einschließlich der EU-weiten Harmonisierung der Probezeit für Fahranfänger und der Anerkennung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU. Diese Überarbeitung wird sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen als auch die Ausbildung attraktiver machen, was besonders wichtig für die Transportbranche ist, die mit einem erheblichen Arbeits- und Fachkräftemangel konfrontiert ist.
Um den Mangel an Berufskraftfahrern zu adressieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird eine Regelung für das begleitete Fahren mit einem Führerschein der Kategorie C eingeführt, ähnlich dem L17-Schein für leichte Nutzfahrzeuge und Lkw. Zudem werden Anpassungen vorgenommen, um es Bürgern zu erleichtern, einen Führerschein zu erlangen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat leben. Sollte es am Wohnort keine Möglichkeit geben, die Prüfung in der heimatlichen Amtssprache abzulegen, kann die Führerscheinprüfung im Heimatstaat erfolgen.
Diese vorläufige Einigung bedarf nun der Billigung durch die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat sowie des Europäischen Parlaments. Nach einer Überarbeitung durch Rechts- und Sprachsachverständige wird die Einigung formell von beiden Organen angenommen.