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Neues Budget-Gesetz: Das alles wird ab Juli teurer!

Neues Budget-Gesetz: Das alles wird ab Juli teurer!
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4 Min. Lesezeit |

Reisepass, Führerschein, Pensionen: Die Regierung greift tief in die Taschen der Bürger. Das zweite Sparpaket bringt massive Gebührenerhöhungen und höhere Krankenversicherungsbeiträge.

Mit der Vorlage des Doppelbudgets 2025/26 durch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) liegen nun sämtliche Details zu den milliardenschweren Einsparungen der Regierung zur Konsolidierung des Staatshaushalts vor. Ein erstes Maßnahmenpaket wurde bereits im März verabschiedet – darunter fielen die Streichung der Bildungskarenz, das Ende der Umsatzsteuerbefreiung für Solaranlagen sowie die Anhebung von Tabaksteuer und Bankenabgabe. Der Nationalrat soll am 22. Mai über ein zweites Gesetzespaket abstimmen.

Das „Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II“ sieht vor allem höhere Bundesgebühren für amtliche Dokumente sowie steigende Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten vor. Die darin festgeschriebenen Maßnahmen sollen bis 2029 zusätzliche Einnahmen von 760 Millionen Euro generieren, während gleichzeitig Entlastungen von 20 Millionen Euro geplant sind. Die staatlichen Gebühren für behördliche Vorgänge werden an die Inflation seit der letzten umfassenden Anpassung 2011 beziehungsweise 2018 angepasst. Für die meisten Gebühren bedeutet dies einen Anstieg um 48,2 Prozent.

Ein Reisepass wird künftig 112 Euro statt bisher 75,90 Euro kosten. Für einen Führerschein fallen statt 60,50 Euro künftig 90 Euro an. Bei Gebühren, die bereits 2018 angehoben wurden – etwa für die Staatsbürgerschaft oder bestimmte Aufenthaltstitel – ist eine Erhöhung um 29,8 Prozent vorgesehen. Die meisten Gebührenanpassungen treten zum 1. Juli 2025 in Kraft. Das Finanzministerium rechnet mit Mehreinnahmen von 65 Millionen Euro im Jahr 2025 und 150 Millionen Euro in den darauffolgenden Jahren.

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Pensionisten-Beiträge

Der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten steigt von 5,1 auf 6 Prozent. Dies führt je nach Pensionshöhe zu Einbußen von mehreren hundert Euro jährlich. Die Erhöhung gilt ab 1. Juni 2025. Als Ausgleich für die höheren Krankenversicherungsbeiträge wird der Höchstbetrag der Sozialversicherungs-Rückerstattung auf 710 Euro angehoben. Diese Regelung soll bereits für die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2025 gelten.

Weitere Entlastungen für Pensionisten umfassen das Einfrieren der Rezeptgebühr für 2026 sowie Änderungen bei der Obergrenze für Rezeptgebühren. Künftig werden auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, in die Berechnung des jährlichen Höchstbetrags einbezogen. Die Obergrenze für Rezeptgebühren, bisher 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen), wird zwischen 2027 und 2030 schrittweise auf 1,5 Prozent reduziert. Die Mehreinnahmen aus der Beitragserhöhung fließen in die Finanzierung der Krankenversicherung.

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Weitere Änderungen

Für private Stiftungen sind steuerliche Änderungen geplant. Die Zwischensteuer bei bestimmten Einkünften von Stiftungen steigt ab dem Veranlagungsjahr 2026 von derzeit 23 auf 27,5 Prozent. Das Gesetzespaket sieht zudem Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz vor – das Stiftungseingangssteueräquivalent erhöht sich ab dem 1. Jänner 2026 von 2,5 auf 3,5 Prozent.

Die kostenfreie Durchführung von Corona-Impfungen durch niedergelassene Ärzte wird bis zum 31. März 2027 verlängert. Die Krankenkassen zahlen weiterhin ein Honorar von 15 Euro pro Impfung. Apotheken erhalten zusätzlich 5 Euro pro ausgegebener Impfdosis. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 6 Millionen Euro für drei Quartale im Jahr 2025, 8 Millionen Euro für 2026 und 2 Millionen Euro für das erste Quartal 2027.

Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten beim Arbeitsmarktservice (AMS) werden präzisiert. Daten zur Berechnung von Geldleistungen dürfen laut Gesetzesentwurf bis zu zehn Jahre nach Erreichen des Pensionsalters aufbewahrt werden. Daten, die primär für Betreuung und Vermittlung erhoben wurden, müssen spätestens sieben Jahre nach Abschluss des Vorgangs gelöscht werden. Eine weitere Neuerung betrifft finanzielle Rücklagen aus nicht vollständig genutzten Budgetmitteln oder Überschüssen vergangener Jahre. Für 2025 ist geplant, 25 Millionen Euro aus diesen AMS-Rücklagen in die Arbeitsmarktrücklage zu transferieren.

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Dies soll dem AMS 2026 größeren finanziellen Spielraum für Förderungen und laufende Kosten verschaffen. Die AMS-bezogenen Änderungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft.

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KO KOSMO-Redaktion
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