Seit März 2024 greifen Österreichs Behörden hart durch: 335 Fahrzeuge von Rasern wurden bereits beschlagnahmt. Die neue StVO-Novelle macht’s möglich.
Seit dem 1. März 2024 gilt in Österreich die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die den Behörden weitreichende Befugnisse im Kampf gegen extreme Geschwindigkeitsübertretungen einräumt. Wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte, wurden seit Inkrafttreten der Regelung bereits 335 Fahrzeuge von Rasern vorläufig beschlagnahmt.
Die regionale Verteilung der Beschlagnahmungen zeigt deutliche Unterschiede: In Niederösterreich wurden mit 77 Fällen die meisten Fahrzeuge sichergestellt, gefolgt von Tirol mit 60 und Wien mit 49 Beschlagnahmungen. In Oberösterreich kam es zu 36 Fällen, während Salzburg mit lediglich 10 Beschlagnahmungen die niedrigste Rate aufweist. Bei der zeitlichen Verteilung zeichnet sich ein nahezu ausgeglichenes Bild ab: 171 Fahrzeuge wurden im Jahr 2024 beschlagnahmt, während die Zahl für das laufende Jahr bereits bei 164 liegt.
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Gesetzliche Grundlagen
„Extremes Rasen gefährdet die Gesundheit und das Leben unbeteiligter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird“, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur Begründung der verschärften Maßnahmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen der 34. StVO-Novelle sehen vor, dass Fahrzeuge ab einer Überschreitung von 60 km/h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerorts über dem erlaubten Limit an Ort und Stelle beschlagnahmt werden können. Bei Wiederholungstätern oder besonders gravierenden Verstößen kann das Fahrzeug dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Bereits beim ersten Verstoß ist eine permanente Einziehung bei Überschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts möglich.
Für Leasing- und Mietfahrzeuge gelten Sonderregelungen: Diese können zwar bis zu 14 Tage beschlagnahmt, jedoch nicht dauerhaft eingezogen werden. Stattdessen droht dem Fahrer in diesen Fällen ein lebenslanges Lenkverbot für das betreffende Fahrzeug, das im Führerscheinregister eingetragen wird.
Bilanz der Versteigerungen
Trotz der hohen Anzahl vorläufiger Beschlagnahmungen blieben dauerhafte Einziehungen bislang selten: Laut offiziellen Angaben wurden seit Inkrafttreten der verschärften Regelung bis Juli 2024 erst drei Fahrzeuge tatsächlich dauerhaft beschlagnahmt und versteigert. Das Verkehrsministerium bewertet die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz dennoch als durchwegs positiv und verweist auf einen Rückgang schwerer Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit seit März 2024.
Regionale Schwerpunkte
Die Jahresstatistik zeigt unterschiedliche regionale Schwerpunkte: Während 2024 Tirol mit 36 und Niederösterreich mit 39 Beschlagnahmungen an der Spitze lagen, verzeichneten im laufenden Jahr Niederösterreich mit 38 und Wien mit 27 Fällen die höchsten Zahlen. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass die Behörden die neuen rechtlichen Instrumente konsequent anwenden, um die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen.