Ein Baby, zurückgelassen im Krankenhaus – ein Hilferuf im Netz löst eine Welle der Anteilnahme aus.
Im Jänner wurde im Landeskrankenhaus Feldkirch ein Neugeborenes mit schwerer Behinderung von seinen Eltern zurückgelassen. Die Eltern sahen sich nicht in der Lage, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
Seitdem wird das Baby im Krankenhaus versorgt, und dem Neugeborenen stehen in den kommenden Wochen mehrere operative Eingriffe bevor.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Fall übernommen und prüft, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Suche nach Pflegeeltern
Ein Aufruf von Landesrätin Martina Ruscher in sozialen Netzwerken zog rasch weite Kreise. Ruscher schrieb: „Wir suchen dringend Pflegeeltern für ein kleines Baby, das im Jänner in Feldkirch auf die Welt kam, mit einer schweren Behinderung (Kopfverformung, zusammengewachsene Finger).“ Der Beitrag verbreitete sich innerhalb kurzer Zeit über verschiedene Plattformen.
Zahlreiche Nutzer zweifelten zunächst an der Echtheit des Posts. Ruscher stellte über ihren offiziellen Account klar, dass die Suche nach Pflegeeltern tatsächlich stattfinde, und räumte ein, dass eine derart breite Verbreitung nicht beabsichtigt gewesen sei.
Positive Wendung
Kurz nach dem Aufruf zeichnete sich eine positive Wendung ab. „Dennoch ist es bereits gelungen, zwei interessierte Familien zu finden“, teilte Ruscher mit. Sie sprach ihren Dank für die Anteilnahme aus und bat darum, den Beitrag nicht weiter zu teilen. Wer dennoch Interesse habe, könne sich melden und werde an die zuständigen Stellen weitervermittelt.
Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer erläuterte den rechtlichen Rahmen solcher Situationen. „Wenn die Eltern nicht für ein Kind sorgen wollen oder können, muss die Kinder- und Jugendhilfe prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist“, sagte er. Es sei nicht verantwortbar, Eltern ein Kind mitzugeben, wenn sie nicht in der Lage seien, sich darum zu kümmern.