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Auszahlung

Neuregelung und „Irre“ Unterschiede in Klimabonus-Verteilung (KARTE)

(FOTO: BKA/Regina Aigner/iStock/yul38885 yul38885)
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In Bezug auf den Klimabonus zeichnen sich immer mehr regionale Ungleichheiten der finanziellen Unterstützung ab. So steht insbesondere die Verteilung des Klimabonus, eine direkte Reaktion auf die im Jahr 2022 eingeführte CO₂-Besteuerung, im Zentrum der Diskussion. Der finanzielle Ausgleich wirft Fragen auf, die Beispielsweise die Verteilung zwischen Nachbargemeinden betreffen.

Dilemma regionaler Kategorisierung

Im Zuge der Anpassung an die stetig steigende CO₂-Steuer, wird auch der Grundbetrag des Klimabonus von bisher 110 Euro auf 145 Euro angehoben. Dabei soll ein zusätzlicher Regionalausgleich in ländlichen Gebieten mit geringerer Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel die Last der Steuer mindern. Mit Auszahlungen, die je nach Region zwischen 185 und 290 Euro in 2024 variieren, offenbart sich eine scheinbar willkürliche Klassifizierung der Gemeinden, die sowohl Irritation als auch Unmut schürt.

(FOTO: Statistik Austria)
(FOTO: Statistik Austria)

Fragen bei Gemeindeverantwortlichen

Die Kategorisierung einzelner Gemeinden, basierend auf ihrer infrastrukturellen Erschließung und Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, führt zu einem Flickenteppich aus Gewinnern und Verlierern des Systems. Besonders sticht die Einteilung der Gemeinden Radstadt und St. Johann im Pongau hervor, die trotz vergleichsweise guter Anbindung weniger erhalten als Nachbargemeinden. Für Katharina Prommegger, die Bürgermeisterin von Radstadt, ist diese Einteilung „irre“, da sie die Mobilitätsherausforderungen ihrer Gemeinde nicht adäquat widerspiegelt.

Bundesministerium unter Beobachtung

Das Klimaministerium unter der Leitung von Leonore Gewessler verteidigt die regionalen Kategorisierungen mit Verweis auf Empfehlungen der Statistik Austria und eines wissenschaftlich fundierten Berechnungsmodells. Trotz der Kritik soll das System derzeit beibehalten werden, wobei eine Evaluierung für die Zukunft nicht ausgeschlossen ist. Zudem tritt 2024 eine Neuregelung in Kraft, nach der Einkommen über 6660 Euro (ca. 4050 Euro netto) den Klimabonus versteuern müssen, was laut Gewessler die soziale Gerechtigkeit erhöhen soll.

Quelle: Statistik Austria – Karte Österreich