Harvey Weinstein kämpft hinter Gittern um sein Leben – und ein weiteres Urteil steht bereits fest im Kalender.
Harvey Weinstein, einst eine der einflussreichsten Persönlichkeiten der Filmbranche, befindet sich derzeit in einem lebensbedrohlichen Zustand. Der 74-Jährige, der seine Haftstrafe im New Yorker Gefängniskomplex Rikers Island verbüßt, wurde wegen einer schweren Lungenentzündung auf die Gefängnisstation des Bellevue Hospitals in Manhattan verlegt. Auslöser für den Krankenhausaufenthalt war eine akute Atemnot, die einen Notfalleinsatz notwendig machte. Infolgedessen soll es zu einem Herzversagen gekommen sein.
Intensivmedizinische Betreuung
Im Bellevue Hospital wird Weinstein seither intensivmedizinisch betreut: Er wird über Infusionen mit Flüssigkeit versorgt, sein Herzrhythmus wird kontinuierlich überwacht, und die behandelnden Ärzte verabreichen ihm starke Antibiotika gegen die Infektion. Aus seinem näheren Umfeld verlautet, dass der schlimmste Moment vorerst überstanden sei – eine Entwarnung geben die Mediziner jedoch nicht. Sein Zustand gilt weiterhin als ernst.
Die gesundheitliche Krise trifft Weinstein zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Für September ist eine weitere Urteilsverkündung angesetzt. Im Jahr 2025 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren erneut wegen sexueller Nötigung schuldig befunden. Im neu aufgerollten New Yorker Verfahren werden drei Fälle von sexueller Gewalt verhandelt, darunter zwei Anklagepunkte aus dem Verfahren von 2020 sowie ein weiterer Vorwurf, nach dem Weinstein im Jahr 2006 eine Frau zum Oralsex gezwungen haben soll. Bereits 2020 hatte ihn ein New Yorker Gericht wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt; 2022 folgten in Los Angeles weitere 16 Jahre für gleichartige Vergehen.
Symbolfigur MeToo
Weinstein gilt als eine der zentralen Figuren der MeToo-Bewegung. Sein ursprünglicher Schuldspruch war 2024 aufgehoben worden, doch das Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2025 endete erneut mit einer Verurteilung.
Ob er angesichts seines angegriffenen Gesundheitszustands im September persönlich bei der Urteilsverkündung erscheinen kann, ist derzeit offen.