Ein digitaler Ratgeber, der mit veralteten Zahlen rechnet – in Oberösterreich hat das direkte Folgen für Hilfesuchende.
Wer in Oberösterreich online nachprüfen möchte, ob er Anspruch auf Wohnbeihilfe hat, könnte dabei auf überholte Berechnungsgrundlagen stoßen. Nach Angaben der SPÖ arbeitet der offizielle Chatbot des Landes im Sozialratgeber noch immer mit Gewichtungsfaktoren, die seit 1. Jänner 2026 keine Gültigkeit mehr haben – obwohl die neuen Regelungen zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten sind. Darüber hinaus berücksichtigt das System bei privaten Mietverhältnissen die gesetzlich festgelegten Obergrenzen von sieben beziehungsweise acht Euro Hauptmiete pro Quadratmeter nicht.
Veraltete Daten online
Besonders brisant erscheint der Umstand, dass die korrekten Angaben in der gedruckten Ausgabe des Sozialratgebers 2025 bereits enthalten sind. Der digitale Kanal des Landes hinkt damit der eigenen Printpublikation hinterher – so zumindest die Einschätzung der SPÖ.
SPÖ-Wohnbausprecher Peter Binder übt in diesem Zusammenhang deutliche Kritik: „Das Land kündigt seit Jahren Digitalisierungsoffensiven an – aber wer sich online informiert, ob er Wohnbeihilfe bekommt, wird mit falschen Zahlen abgespeist.“ Dies sei nicht nur ein „technisches Versagen, sondern schadet direkt jenen Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind“.
Offenbar ist das Problem inzwischen auch intern registriert worden. Wer den Chatbot derzeit aufruft, sieht folgenden Hinweis: „Der Social Buddy wird gerade an die Neuerungen im Sozialratgeber 2026 angepasst. Bitte überprüfe unbedingt die gegebenen Informationen und Zahlen auf ihre Aktualität!“
AK als Alternative
Als Orientierungspunkt verweist Binder auf die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese stellt seit Jahresbeginn einen eigens entwickelten Eingabe-Prompt bereit, über den ein Chatbot korrekte Vorberechnungen auf Basis der aktuell geltenden Bestimmungen liefern kann.
Die Sozialdemokraten richten nun im Landtag eine konkrete Frage an Wohnbaulandesrat Haimbuchner: „Wann werden Sie in Ihrem Ressort die Digitalisierung so weit vorantreiben, dass die Wohnbeihilfe auf den Online-Kanälen des Landes korrekt vorausberechnet wird?“