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Pensionsfalle

Pensionsfalle: Wiener büßt fast 900 Euro wegen Stichtag-Irrtum

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(FOTO. iStock, Arbeiterkammer)

Ein böses Erwachen erlebte Walter P. bei seinem Pensionsantritt: Statt der erwarteten 1.240 Euro Urlaubsgeld landeten nur 365 Euro auf seinem Konto. Die Ursache liegt im System.

Der Weg in den Ruhestand wurde für einen Wiener zum finanziellen Ärgernis. Als Walter P. mit 63 Jahren zum 1. April 2025 seine Pension antrat, musste er eine empfindliche Einbuße von 875,51 Euro hinnehmen. Laut Berechnungen hätten ihm aufgrund seiner Pensionshöhe eigentlich 2.481,18 Euro Urlaubsgeld für sechs Monate zugestanden. Für den Zeitraum Mai bis Juli wären das 1.240,59 Euro gewesen. Tatsächlich erhielt er jedoch nur 365,08 Euro auf seinem Konto. „Das ist ein Verlust von 875,51 Euro“, beklagt der Pensionist gegenüber der „Krone“.

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Sechstel-Regel erklärt

Pensionisten erhalten – ähnlich wie Arbeitnehmer – zweimal jährlich Sonderzahlungen: eine im April (mit Auszahlung Anfang Mai) und eine weitere im Oktober (mit Auszahlung Anfang November). Allerdings gibt es bei einem Pensionsantritt während des laufenden Jahres keine automatische Auszahlung in voller Höhe. Der Grund dafür liegt in der gesetzlichen Regelung: Bei unterjährigem Pensionsbeginn kommt die sogenannte „Sechstel-Regel“ zur Anwendung. Eine Sprecherin der Pensionsversicherung erläutert in der Tageszeitung: „Wenn die Pension am 1. April beginnt, so gebührt von der ersten Sonderzahlung ein Sechstel.“ Die nachfolgende Sonderzahlung im Oktober sowie alle weiteren werden dann allerdings ohne Kürzung ausbezahlt.

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Experten-Rat einholen

Walter P. zieht aus seiner Erfahrung eine bittere Lehre: „Ich kann für mich leider nichts mehr ändern. Aber wer die Wahl hat, sollte den Pensionsantritt so timen, dass kein Verlust entsteht.“ Doch so einfach sei die Sache nicht, wendet Fabian Gamper, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer, ein. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsverträge, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen müsse jeder Fall individuell betrachtet werden, erklärt der AK-Rechtsexperte Gamper. „Wer vor der Pensionierung steht, sollte sich vom Betriebsrat oder der Arbeiterkammer beraten lassen“, empfiehlt der Experte in der „Krone“.