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Sicherheitsrisiko

Pyro-Wahnsinn: Tausende Böller ohne Kennzeichnung beschlagnahmt

Pyro-Wahnsinn: Tausende Böller ohne Kennzeichnung beschlagnahmt
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3 Min. Lesezeit |

Österreichs Zoll schlägt Alarm: Tausende illegale Feuerwerkskörper wurden bereits beschlagnahmt. Besonders gefährlich sind die vielen Produkte ohne Kennzeichnung.

Die Zollbehörden in Österreich schlagen Alarm: Bereits 2024 wurden bei 143 Aufgriffen mehr als 11.700 illegale pyrotechnische Gegenstände beschlagnahmt. Den Großteil bildeten dabei Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mit über 6.700 Stück, während fast 2.000 Produkte keinerlei Kennzeichnung aufwiesen. Die Sicherstellungen umfassten zudem verschiedene weitere Kategorien wie F2, F4, F1, P1, T1 und P2.

Allein im Dezember 2025 führten 39 weitere Einsätze zur Beschlagnahme von 4.714 verbotenen Feuerwerkskörpern. Darunter fielen Raketen, Böller, Kracher, Feuerwerksbatterien, Fontänen und Vulkane, die illegal eingeführt, gelagert oder weitergegeben wurden. Besonders besorgniserregend: Mit 3.111 Stück machten nicht gekennzeichnete Produkte den größten Anteil aus. Diese stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da weder ihre Herkunft noch ihre Sicherheitsstandards nachvollziehbar sind – für Anwender bedeutet dies ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko.

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Gefährliche Kategorien

Unter den konfiszierten Gegenständen befanden sich 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3, die als mittelgefährlich eingestuft werden und ausschließlich in weitläufigen, offenen Außenbereichen verwendet werden dürfen. Noch problematischer sind die 320 sichergestellten Exemplare der Kategorie F4, die aufgrund ihrer hohen Gefährlichkeit nur von speziell ausgebildeten Fachleuten eingesetzt werden dürfen. Fehlerhafte Handhabung kann hier zu schwerwiegenden Verletzungen oder Bränden führen – mit potenziell verheerenden Folgen.

Die Behörden stellten außerdem 516 Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sicher, deren Nutzung auf abgegrenzte Außenbereiche beschränkt ist. Zusätzlich wurden 110 Gegenstände der Kategorie P1 und 38 der Kategorie T1 beschlagnahmt, die primär für Theater- und Bühneneffekte konzipiert sind.

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Ministerielle Warnungen

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) richtet einen klaren Appell an die Bevölkerung: „Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte generell auf die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen achten. Keinesfalls aber sollen illegale Böller oder Raketen verwendet werden. Man macht sich nicht nur strafbar damit, sondern bringt sich und andere Menschen in große Gefahr.“ Auch Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) mahnt zur Vorsicht: „Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Menschen eine schöne Tradition. Dabei darf jedoch keine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer entstehen.“

Der Erwerb und die Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper sind nicht nur mit erheblichen Risiken verbunden, sondern auch gesetzeswidrig. Diese Produkte durchlaufen keine Sicherheitsprüfungen, unterliegen keiner Alterskontrolle und verfügen über keine eindeutigen Gebrauchsanweisungen. Die Gefahren betreffen dabei nicht nur die Anwender selbst, sondern gefährden auch unbeteiligte Personen.

Die Behörden stellen unmissverständlich klar: Bei illegalen Böllern handelt es sich nicht um ein harmloses Vergehen, sondern um eine konkrete Bedrohung für Gesundheit und Leben.