Europas Fluggäste müssen sich auf empfindliche Einschnitte einstellen. Die EU-Verkehrsminister haben für eine deutliche Verschlechterung der Entschädigungsregeln bei Verspätungen gestimmt.
Die EU-Verkehrsminister haben mehrheitlich für eine Abschwächung der europäischen Fluggastrechte gestimmt. Kernpunkt der Neuregelung ist die sogenannte Vier-Stunden-Regel: Künftig sollen Passagiere bei Flügen bis 3500 Kilometer erst nach vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben – für längere Strecken würde die Frist sogar sechs Stunden betragen. Als Ausgleichszahlung sind dann 300 beziehungsweise 500 Euro vorgesehen.
Die aktuelle Regelung ist für Reisende deutlich vorteilhafter. Derzeit greift der Entschädigungsanspruch bereits ab drei Stunden Verzögerung, sofern die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Die Kompensation staffelt sich nach Distanz: 250 Euro bei Flügen unter 1500 Kilometern, 400 Euro im mittleren Segment bis 3500 Kilometer und 600 Euro für Langstreckenverbindungen.
Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc kritisiert die geplanten Änderungen scharf. Nach ihrer Einschätzung würden die neuen Grenzwerte den Großteil der Fluggäste ihrer bisherigen Ansprüche berauben, da die meisten Verspätungen im Zeitfenster zwischen zwei und vier Stunden liegen. Der Rechtsdienstleister Flightright prognostiziert, dass mit der Neuregelung bis zu 60 Prozent der gegenwärtigen Entschädigungsfälle ersatzlos entfallen könnten.
Schwierige Durchsetzung
Schon unter den aktuellen Bedingungen gestaltet sich die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen oft schwierig. „Das beginnt dort, wo man die Onlineformulare findet“, erläutert Johanna Pichler, Juristin beim Europäischen Verbraucherschutzzentrum Österreich beim VKI (Verein für Konsumenteninformation) in Wien. Besonders Billigfluggesellschaften würden ihre Kontaktmöglichkeiten häufig verstecken.
Zudem würden Kunden oft mit standardisierten Antworten abgespeist, etwa dem Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“, um Zahlungsverpflichtungen zu umgehen. Pichler rät davon ab, Buchungsplattformen mit der Durchsetzung von Ansprüchen zu beauftragen: „Es kam schon vor, dass die Ausgleichszahlung nicht weitergegeben wurde.“
Branchenargumente
Die Luftfahrtbranche und ihre Verbände verteidigen die geplanten Änderungen. Sie argumentieren, dass an vielen europäischen Destinationen die technischen Möglichkeiten fehlen, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Besatzung bereitzustellen. In Zweifelsfällen würden Airlines auf zusätzliche Flüge verzichten, da die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits fällig geworden seien.
Aus ihrer Sicht wäre eine Frist von fünf Stunden angemessener. Der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Fluggastrechte ist noch nicht abgeschlossen. Das Europaparlament muss den Änderungen ebenfalls zustimmen. Insbesondere deutsche Abgeordnete haben bereits Widerstand angekündigt.
Verbraucherschützer warnen eindringlich vor den Konsequenzen: Rund 60 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle könnten wegfallen.
Dabei ist es für Passagiere schon jetzt nicht einfach, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.