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CORONA-PAKET

Regierung schützt Mieter vor Delogierung oder Vertragskündigung

Alma Zadić (FOTO: Peter Provaznik)

Am Freitag wurde im Nationalrat das dritte Corona-Paket verabschiedet, laut welchem man bei Mietrückstand aufgrund der Corona-Krise keine Delogierung oder Vertragskündigung fürchten muss.

„Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird“, erklärte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gegenüber der APA. Insofern jemand vom 1. April bis 30. Juni aufgrund der Corona-Krise, wie z.B. daraus resultierende Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit, die Miete nicht bezahlen kann, dann ist das kein Kündigungsgrund – so der Gesetzesvorschlag vonseiten der Justizministerin. Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht.

Rückzahlung bis Ende 2020
Mieter haben bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, ihre Mietrückstände zu begleichen. Dabei fallen jedoch Verzugszinsen an, die auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent beschränkt sind. Ebenso dürfen Vermieter die Kaution nicht verwenden, um die Rückstände ihrer Mieter auszugleichen.

Drei Monate keine Delogierung
Bezüglich Räumungsexekutionen sieht das Gesetz vor, dass diese auf Antrag der Mieter für drei Monate aufgeschoben werden. Dies soll Betroffenen genügend Zeit geben, sich um eine neue Wohnung umzusehen. Mietverträge können auch während der Corona-Krise einvernehmlich zwischen Mietern und Vermietern gekündigt werden.