Die Zahl der Asylanträge in Österreich erreichte im März mit 1.329 Ansuchen den niedrigsten Stand seit Juli 2020. Besonders auffällig ist dabei der geringe Anteil an Erstanträgen – nur etwa ein Drittel aller eingereichten Ansuchen sind tatsächlich neue Anträge.
Bei der Mehrheit handelt es sich um Folgeanträge, darunter Ansuchen auf Statusverbesserung von subsidiärem Schutz zu Asyl, Anträge für in Österreich geborene Kinder oder Familienzusammenführungen.
Afghanische Anträge
Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei afghanischen Staatsangehörigen. Von insgesamt 504 Anträgen sind lediglich 93 Erstanträge. Hier wirkt sich weiterhin eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus, wonach für afghanische Frauen kein individuelles Verfahren erforderlich ist. Dies führt dazu, dass viele Personen, denen bisher nur subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, nun in Österreich Asylanträge stellen.
Auch bei syrischen Staatsangehörigen überwiegen die Folgeanträge deutlich gegenüber den Erstanträgen (268 zu 58). Dies steht im Zusammenhang mit der österreichischen Praxis, zwar weiterhin Anträge von Syrern anzunehmen, diese jedoch in der Regel nicht zu bearbeiten, solange die politische Entwicklung nach dem Machtwechsel in Damaskus unklar bleibt. Diese Zurückhaltung betrifft auch die Familienzusammenführung, die durch ein neues Gesetz und eine entsprechende Verordnung ohnehin für mindestens ein Jahr ausgesetzt werden soll.
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Das geplante Gesetz zur Aussetzung der Familienzusammenführung trifft besonders syrische und afghanische Staatsangehörige und könnte betroffene Familien mehr als zwölf Monate voneinander trennen. Vergleichbare restriktive Maßnahmen finden sich derzeit nur in wenigen anderen EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark und Ungarn, während die Mehrheit der EU-Länder, wenn auch mit strengen Auflagen, Familienzusammenführungen weiterhin ermöglicht.
Offene Verfahren
Bei den offenen Verfahren führen syrische Staatsangehörige mit 12.918 Fällen die Statistik an, gefolgt von afghanischen Staatsangehörigen mit 4.112 Fällen. Insgesamt sind knapp 15.300 Asylverfahren anhängig. In den ersten drei Monaten des Jahres wurde in 2.120 Fällen Asyl gewährt. Zusätzlich erhielten 451 Personen subsidiären Schutz und 299 Personen humanitären Aufenthalt.
Afghanische Staatsangehörige bilden mit deutlichem Abstand die größte Gruppe, der Aufenthalt in Österreich zugesprochen wurde – allein Asylstatus erhielten fast 1.500 Personen. Bei syrischen Staatsangehörigen waren es hingegen nur 77. Bemerkenswert ist zudem, dass im laufenden Jahr mehr als die Hälfte aller Asylanträge von Minderjährigen gestellt wurden.
Europäischer Trend
Der Rückgang der Asylanträge ist kein österreichisches Phänomen, sondern zeigt sich europaweit. In der Europäischen Union wurden bis Ende März 210.641 Asylanträge gestellt, was einem Rückgang von 19 Prozent entspricht. Entgegen diesem Trend verzeichneten Polen, Kroatien, Luxemburg und Belgien steigende Antragszahlen. In der europaweiten Statistik, bezogen auf die Bevölkerungsgröße, liegt Österreich mittlerweile nur noch auf dem zehnten Platz.
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Die österreichische Asylpraxis unterscheidet sich von jener anderer EU-Staaten deutlich im Verhältnis von Erst- zu Folgeanträgen. Während in Österreich nur etwa ein Drittel tatsächlich neue Anträge sind, liegt dieser Wert in Deutschland und Frankreich wesentlich höher. Diese Länder setzen verstärkt auf beschleunigte Verfahren und Rückführungen, wodurch sich die Zahl der Folgeanträge und Anträge auf Statusverbesserung verringert.
Trotz dieser Entwicklung bleibt die Grundversorgung stark ausgelastet. Anfang April wurden mehr als 65.000 Menschen entsprechend betreut – immerhin knapp 3.000 Personen weniger als zu Jahresbeginn.
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