Getrennte Rechnungen im Restaurant – ein Akt der Höflichkeit oder eine Zumutung für das Personal? Ein deutsches Lokal greift jetzt durch und entfacht eine hitzige Debatte.
In einem italienischen Restaurant in Esslingen am Neckar gilt ab sofort ein striktes Verbot für getrennte Rechnungen. Der Wirt begründet diese Entscheidung mit dem übermäßigen Zeitaufwand für sein Personal. Auch in der Schweiz erwägen Gastronomen ähnliche Maßnahmen, was bei manchen Gästen auf Unverständnis stößt. Besonders zwischen verschiedenen Altersgruppen zeigen sich deutliche Meinungsunterschiede, wie eine Umfrage des Portals „20 Minuten“ auf Schweizer Straßen ergab.
Der 27-jährige Berner Florian zeigt Verständnis für die Entscheidung des deutschen Lokals: „In meinem Freundeskreis übernimmt eine Person die Gesamtrechnung, und die anderen überweisen ihren Anteil später per Twint.“ Das entlastet das ohnehin schon unter Zeitdruck stehende Servicepersonal.
Ähnlich handhabt es die Zürcherin Lara (28), die ebenfalls die Schweizer Bezahl-App nutzt: „Separates Zahlen ist nicht nur für die Bedienung umständlich, sondern auch für uns selbst.“ Ihre Gruppe teilt meist den Gesamtbetrag einfach durch die Personenzahl, wobei bei stark unterschiedlichem Konsumverhalten gelegentlich auch anteilsmäßige Aufteilungen vorkommen.
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Die 18-jährige Sirin aus Döttingen bevorzugt ebenfalls die Abrechnung via Twint: „Am Ende soll es fair zugehen – wer mehr konsumiert, zahlt entsprechend mehr.“ Dennoch plädiert sie für die Beibehaltung der Option zum separaten Bezahlen: „Besonders in Deutschland, wo es kein Twint gibt.“ Die 19-jährige Allegra aus Gockhausen vertritt eine ähnliche Position: „Bei großen Gruppen ist Einzelabrechnung unpassend, bei drei bis vier Personen sollte diese Möglichkeit jedoch bestehen bleiben.“
Generationenkonflikt erkennbar
Im Gegensatz dazu besteht die 66-jährige Franziska aus Seuzach grundsätzlich auf separaten Rechnungen bei Restaurantbesuchen. „Mein Partner und ich trinken hauptsächlich Mineralwasser und möchten nicht für den Alkoholkonsum anderer aufkommen.“ Bei einem kürzlichen Restaurantbesuch mit einem befreundeten Paar habe ein Kellner ihre Bitte um getrennte Rechnungen mit Zeitmangel abgelehnt und sie aufgefordert, die Aufteilung selbst vorzunehmen.
„Das ist schlichtweg respektlos“, empört sie sich. Sie hätten jedoch auf zwei separaten Rechnungen bestanden und das Restaurant danach nicht mehr besucht. Franziska, die früher selbst als Kellnerin gearbeitet hat, betont: „Das gehört einfach zum Berufsbild. Außerdem führt Einzelabrechnung oft zu höherem Trinkgeld.“ Der 61-jährige Alfred stimmt ihr zu: „Der Kunde, nicht der Gastronom, sollte König sein.“
Rainer Hoffer, der das Restaurant „Rössli“ in Illnau-Effretikon betreibt, sieht separates Bezahlen kritisch: „Es ist rücksichtslos gegenüber anderen Gästen und zeugt von mangelndem Respekt, wenn ein Kellner minutenlang blockiert wird.“ Bei kleinen Gruppen sei dies unproblematisch, „aber wenn an einem Zwölfer-Tisch alle einzeln abrechnen möchten, kann das gut 20 Minuten dauern – typischerweise genau dann, wenn das Lokal voll besetzt ist.“
Mit Smartphone-Taschenrechnern und Bezahl-Apps hätten Gäste ausreichend Möglichkeiten zur selbständigen Rechnungsaufteilung. In Wiener Restaurants habe Hoffer häufig Hinweise auf Menükarten gesehen, dass ab einer bestimmten Gruppengröße nur Gesamtrechnungen erstellt werden. „Eine solche Regelung wäre auch bei uns denkbar, da sie die Gastfreundlichkeit gegenüber anderen Besuchern wahrt.“
Rechtliche Situation
In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Gastronomen sind nicht verpflichtet, getrennte Rechnungen auszustellen. Nach § 315-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches liegt die Leistungsbestimmung beim Schuldner – in diesem Fall dem Restaurant. Nur wenn es im Vorfeld explizit vereinbart wurde, besteht ein Anspruch auf separate Abrechnung.
In Österreich ist die Situation ähnlich. Die Wirtschaftskammer Österreich stellt klar, dass getrennte Rechnungen grundsätzlich eine Serviceleistung darstellen, zu der Gastronomen nicht gesetzlich verpflichtet sind. Bei größeren Gruppen können Betriebe durchaus darauf bestehen, nur eine Gesamtrechnung auszustellen.
Gastronomen-Perspektive
Michel Peclard, bekannter Zürcher Gastronom und Inhaber von „Fischer’s Fritz“ und „Pumpstation“, kennt die Problematik: „Es ist ein komplexes Thema. Wir möchten getrennte Zahlungen in unseren Lokalen ermöglichen, verstehen aber auch die Belastung für unser Personal.“ Der Zeitaufwand sei erheblich: „Das führt zu Unmut bei den Gästen an anderen Tischen.“
Selbstverständlich stehe das Wohlbefinden der Gäste im Mittelpunkt. „Aber auch unsere Servicekräfte sollen sich wohlfühlen.“ Die Annahme, dass separates Bezahlen zu höherem Trinkgeld führe, teilt Peclard nicht: „Personen, die auf exakte Aufteilung bestehen, geben vermutlich nicht großzügiger.“
Zum Verbot im deutschen Restaurant meint Peclard: „Wenn ein Betrieb sich das leisten kann, bitte sehr. Allerdings sollte man sich nicht wundern, wenn die Kundschaft ausbleibt.“ Für seine Lokale komme eine solche Maßnahme nicht in Frage: „Der Gast bleibt König – wir wollen keine Bevormundung.“
Laut Branchenstatistiken dauert die Abwicklung einer getrennten Rechnung für sechs Personen durchschnittlich zwölf Minuten – Zeit, die in der Stoßzeit fehlt. Bei größeren Gruppen kann sich dieser Zeitaufwand exponentiell erhöhen, besonders wenn Gäste ihre Bestellungen nicht genau erinnern.