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Rückzahlung für Pauschalurlauber: So erhalten Kunden ihr Geld retour

Rückzahlung für Pauschalurlauber: So erhalten Kunden ihr Geld retour
FOTO: iStock/Andreas Häuslbetz
2 Min. Lesezeit |

Zwei Monate nach der Insolvenz des einst drittgrößten Reiseanbieters FTI Touristik beginnt der Prozess zur Rückzahlung der Kosten an betroffene Kunden. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) machte diese Neuigkeiten am Donnerstag publik.

„Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Erstattungsvolumen beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag“, erklärte DRSF-Geschäftsführer Ali Arnaout.

Rückzahlung für Pauschalurlauber

Das zurückerstattete Geld betrifft etwa 215.000 Pauschalreisen und ergänzende Reiseleistungen, die Kunden vor der Insolvenz von FTI bezahlt hatten, häufig für mehrere Personen. Zusätzlich werden Anträge für rund 60.000 Urlauber bearbeitet, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung unterwegs waren und eigene Mittel vorschießen mussten. Allerdings bleiben jene FTI-Kunden leer ausgehen, die individuelle Leistungen wie Hotelzimmer oder reine Flugtickets gekauft hatten. Für solche Einzelleistungen greift der gesetzliche Kundenschutz im Falle einer Insolvenz nicht.

EU-Pauschalreiserichtlinie

Die Rückzahlung von Kundengeldern nach einer Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern ist durch die EU-Pauschalreiserichtlinie vorgeschrieben. Seit Ende 2021 übernimmt der DRSF in Deutschland diese Aufgabe. Finanziert wird der Fonds durch Beitragszahlungen und Sicherheiten, die alle deutschen Reiseunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro leisten müssen.

Vor der Gründung des Fonds war der Kundengeldschutz bei Insolvenzen durch private Versicherer gewährleistet. Die Insolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook im Herbst 2019 hatte jedoch offenbart, dass das damalige Absicherungsniveau nicht ausreichte, um alle betroffenen Kunden gemäß den EU-Richtlinien zu entschädigen. Der Staat musste damals einspringen, um Kundengelder zu erstatten, was den Prozess erheblich verzögerte.

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Erste große Belastungsprobe

Mit der Insolvenz von FTI steht der DRSF vor seiner ersten großen Herausforderung. Der Fonds betont, dass die verfügbaren Mittel ausreichen und möchte den Erstattungsprozess zügiger gestalten. Das angestrebte Erstattungsvolumen „verdeutlicht das Leistungsvermögen des DRSF“, so Arnaout.

Obwohl der Fonds am Donnerstag den Erstattungsprozess offiziell eingeleitet hat, erfolgt die Auszahlung des Geldes nicht sofort. Ein spezielles Verfahren soll sicherstellen, dass Betrugsversuche vermieden werden. In einem ersten Schritt erhalten Kunden, für die bereits seit der Buchung zwei Authentifizierungsfaktoren wie E-Mail und Handynummer vorliegen, eine E-Mail vom Fonds. Diese ermöglicht ihnen, sich in einem Online-Portal zu identifizieren und die Erstattung zu beantragen. Kunden, die nur einen Authentifizierungsfaktor hinterlegt haben, werden per Post kontaktiert und können dann das Online-Verfahren nutzen.

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KO KOSMO-Redaktion
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