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Pickerl-Reform

Schluss mit jährlichem Pickerl-Stress für Millionen Autofahrer

Schluss mit jährlichem Pickerl-Stress für Millionen Autofahrer
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreich krempelt die Kfz-Prüfpflicht um – und das betrifft nicht nur Neuwagen, sondern alle Fahrzeuge auf der Straße.

Die österreichische Bundesregierung hat im Ministerrat eine Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen, mit der die Prüfintervalle für das Kfz-Pickerl deutlich ausgeweitet werden. Konkret soll die erste Hauptuntersuchung künftig erst nach vier Jahren fällig sein, danach im Zwei-Jahres-Rhythmus – und eine jährliche Prüfpflicht greift erst ab dem zehnten Betriebsjahr. Die Neuregelung gilt nicht nur für neu zugelassene Fahrzeuge, sondern für den gesamten Fahrzeugbestand. Derzeit gilt in Österreich für Pkw bis 3,5 t die sogenannte 3-2-1-Regelung: erste Begutachtung drei Jahre nach Erstzulassung, zweite nach weiteren zwei Jahren, danach jährlich.

Der Entwurf soll noch in dieser Woche in Begutachtung gehen, das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2027 vorgesehen. Das gab Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) am Mittwoch bekannt.

Ladeinfrastruktur 2030

Ebenfalls diese Woche in Begutachtung gehen soll eine Reform des Bundesstraßengesetzes, die auf eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur auf Autobahnen und Schnellstraßen abzielt. Hanke hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 im Zuständigkeitsbereich der Asfinag insgesamt 1.500 Ladestellen zu errichten – davon 1.300 für Elektro-Lkw. Darüber hinaus wird das Laden an ÖBB-Stationen vorübergehend günstiger: Der Tarif an den Ladepunkten der Bundesbahnen wird kurzfristig um 25 Prozent gesenkt.

Digital-Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) ergänzte, dass die neuen Pickerl-Regelungen auch für Traktoren Anwendung finden. Für Kfz-Werkstätten entfällt zudem eine bürokratische Pflicht: Die bisher vorgeschriebene fünfjährige Aufbewahrungsfrist für Prüfnachweise wird abgeschafft, da diese künftig digital gespeichert werden.

Ukraine-Regelung endet

Außerdem wurde die bisherige Ausnahmeregelung für ukrainische Kraftfahrzeuge aufgehoben. Die Nova- und Pickerl-Befreiung gilt nicht länger, sodass auch diese Fahrzeuge künftig zugelassen werden müssen und die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer eine Nachversteuerung vorzunehmen haben.

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KO KOSMO-Redaktion
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