Die EU plant eine Vereinheitlichung der Handgepäckregelungen im Flugverkehr, um mehr Fairness für Reisende zu schaffen. Der Vorschlag aus dem vergangenen Jahr sieht vor, dass Passagiere künftig Anspruch auf ein kostenloses Gepäckstück sowie einen persönlichen Gegenstand haben sollen – beispielsweise einen kleinen Koffer kombiniert mit einer Handtasche oder einem Laptop. Damit will die EU gegen überraschende Zusatzkosten am Gate vorgehen und eine umstrittene Praxis der Fluggesellschaften eindämmen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die gängige Praxis vieler Airlines problematisch. Grundsätzlich erlaubt ein Gerichtsurteil aus 2014 bereits die kostenlose Mitnahme „notwendigen Handgepäcks“ in der Kabine. Dennoch locken zahlreiche Fluggesellschaften mit günstigen Ticketpreisen, berechnen dann aber Aufschläge für verschiedene Extras – darunter auch für Taschen, die bestimmte Größenvorgaben überschreiten.
⇢ EuGH-Hammer: Airlines müssen jetzt jeden Cent zurückzahlen!
Experten bewerten dieses Vorgehen als „Verbrauchertäuschung“, da es zu unerwarteten Mehrkosten führen kann.
Konkrete Maßvorgaben
Das bisherige Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt zwar das Recht auf ein „angemessenes“ kostenloses Gepäckstück, definiert jedoch keine konkreten Maße. Diese Lücke soll nun geschlossen werden: Künftig darf das Handgepäck maximal sieben Kilogramm wiegen, während die Summe aller Kantenmaße 100 Zentimeter nicht überschreiten darf.
Da es sich derzeit um Forderungen des EU-Parlaments handelt, die noch mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden müssen, wird die Umsetzung dieser neuen Regelung voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Aktuelle Praxis
Bei den Handgepäckregelungen verfolgen Fluggesellschaften aktuell sehr unterschiedliche Ansätze. Während manche Airlines mehrere Handgepäckstücke kostenlos gestatten, verlangen besonders Billigflieger für bestimmte Taschen Zusatzgebühren.