Die CTS Eventim Austria GmbH, Betreiberin des beliebten Ticketservices „Ö-Ticket“, wurde jüngst vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor Gericht gebracht. Der VKI richtete seine Klage gegen bestimmte Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket. Im Fokus standen dabei vor allem die sogenannten „Servicegebühren“.
Ö-Ticket hat auf seiner Website, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auf der Buchungsmaske Textpassagen eingefügt, die die Verrechnung einer „Servicegebühr“ regeln sollen. Doch das HG Wien hat diese Regelungen als intransparent eingestuft. Der Grund: Sie lassen die Kund:innen im Dunkeln darüber, welche konkreten Leistungen mit der Servicegebühr eigentlich verbunden sind. Das Gericht bemängelte zudem, dass die Verbraucher:innen keine klare und leicht verständliche Übersicht über die anfallenden (Zusatz-)Kosten finden.
Versteckte Kosten und unklare Rückzahlungen
Das Gericht hat auch weitere Klauseln verworfen, darunter solche, die unbestimmte Kosten für Geschenkverpackungen vorsehen und ein gesetzlich verbotenes einseitiges Preisänderungsrecht beinhalten. Ebenso wurden Klauseln beanstandet, die regeln, dass Service- und Versandgebühren im Falle einer Veranstaltungsabsage nicht zurückerstattet werden können.
Dr. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI, erläutert: „Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für eine erforderliche Mehrleistung im Einzelfall – dann ist das nicht zulässig.“
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„Weitere vom HG Wien verworfene Klauseln betrafen unbestimmte Kosten für Geschenkverpackungen, die gleichzeitig auch ein gesetzlich verbotenes einseitiges Preisänderungsrecht vorsahen. Sowie solche Klauseln, die regelten, dass angefallene Service- und Versandgebühren im Falle einer Veranstaltungsabsage nicht zurückerstattet werden können.“, kann man auf der VKI-Homepage nachlesen.
So erhalten Sie Geld zurück
Sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, könnten Verbraucher:innen laut Dr. Kogelmann Rückforderungsansprüche geltend machen. Allerdings muss man das endgültige Urteil noch abwarten. Wichtig: heben Sie Rechnungen von Veranstaltungstickets auf, bei denen Sie denken, zu viel bezahlt zu haben. Wer sich über das Urteil selbst ein Bild machen möchte, findet den Volltext auf VKI.
Quelle: VKI
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