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Datenschutzverstoß

Skandal: Arzt entblößt-Patientin Online – 10.000 Euro Strafe verhäng

(FOTO: iStock)

Ein Streit, der im Wartezimmer begann und vor der Datenschutzkommission endete. So könnte man den Konflikt zwischen Katharina M. und ihrem Gynäkologen Peter R., der nach einer negativen Online-Bewertung eskalierte, zusammenfassen. Die Datenschutzkommission entschied nun zu Gunsten von Katharina M., die von ihrem Arzt öffentlich mit einer Scheideninfektion konfrontiert wurde.

Am 21. September 2022 suchte Katharina M. aufgrund akuter Beschwerden die Ordination von Peter R. auf. Die Diagnose: eine Scheideninfektion. Doch es war nicht die medizinische Behandlung, die Katharina M. zu einer kritischen Online-Bewertung veranlasste, sondern der Umgang des Arztes mit ihr als Patientin.

„Als Arzt nicht zu empfehlen“, schrieb sie fünf Tage nach ihrem Besuch. „Er hat sich mir gegenüber herablassend verhalten, keine Spur von Empathie und ist absolut nicht auf mich als Patientin eingegangen, auch als ich verzweifelt war und zu weinen begonnen habe.“

Peter R. entdeckte die Rezension und reagierte prompt und öffentlich. „Hallo Katharina! Ich habe Ihre Scheideninfektion diagnostiziert und sofort fachgerecht behandelt“, schrieb er unter der Bewertung. Sie konnten am selben Tag kommen und mussten nichts zahlen. Leider ist das nicht ausreichend für Sie und nun werfen Sie mir mangelnde Empathie vor…. Ich erwarte meinerseits auch ein gewisses Maß an Kooperation und Aufmerksamkeit, damit ich das nötige Arztgespräch durchführen kann.“

Unzumutbare Verletzung der Privatsphäre

Die öffentliche Bekanntgabe ihrer Diagnose empfand Katharina M. als unzumutbare Verletzung ihrer Privatsphäre und wandte sich an die Datenschutzkommission. Diese sah in der Handlung des Arztes einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung und verhängte eine Strafe von 10.000 Euro. Sie haben in ihrer Rolle als Verantwortlicher personenbezogene Daten im Bundesgebiet Österreich unrechtmäßig verarbeitet, indem Sie in Reaktion auf eine Rezension Gesundheitsdaten von Frau Katharina M. veröffentlicht haben“, so die Begründung der Kommission.

Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der Arzt die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Euro tragen. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen: Peter R. hat die Höhe der Strafe beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Die endgültige Entscheidung steht also noch aus.

Was jedoch bleibt, ist die Erinnerung an einen Streit, der zeigt, wie schnell aus einer negativen Online-Bewertung ein juristisches Nachspiel werden kann.