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AUSNAHME

So entkommt ihr der neuen ORF-Gebühr!

GIS_KONTROLLE
GIS steht vor dem Aus. (FOTO: iStock)

Mit dem Jahreswechsel 2024 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Die neue ORF-Gebühr wird als Haushaltsabgabe eingeführt und betrifft fast jeden Bürger in Österreich. Mit 15,30 Euro pro Monat und pro Bewohner ist sie nicht gerade gering. Doch es kommt noch dicker: Sechs der neun Bundesländer erheben zusätzlich eine Landesabgabe, die bis zu 5,20 Euro monatlich ausmacht. Einzig Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich verzichten darauf. Doch was bedeutet das für die Bürger, und wer ist von der Gebühr befreit?

Der neue Slogan „ORF-Rabatt statt teurer GIS“ dürfte bei jenen Bürgern auf taube Ohren stoßen, die bisher keine GIS-Gebühren gezahlt haben. Denn die neue ORF-Gebühr muss von jedem Haushalt entrichtet werden, unabhängig davon, ob ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist oder nicht.

Ausnahmen und Befreiungen

Wer aufgrund bestimmter Bedingungen bisher von der GIS befreit war, bleibt auch von der ORF-Gebühr verschont, solange sich die Lebensumstände nicht ändern. Neu ist, dass für Nebenwohnsitze keine Abgaben mehr fällig sind. Auch Personen mit einem Haushalts-Nettoeinkommen unter 1.243,49 Euro (bei zwei Personen im Haushalt unter 1.961,75 Euro, für jede weitere Person 191,87 Euro) sind befreit. Mit entsprechenden Nachweisen können auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld eine Befreiung beantragen.

Änderungen für Unternehmen und GIS-Kontrolleure

Auch für Unternehmen gibt es Änderungen: Bei bis zu 50 Mitarbeitern wird die Gebühr einmal fällig, ab 100 Mitarbeitern sogar doppelt. Ein positiver Nebeneffekt der neuen Regelung ist der Wegfall der GIS-Kontrolleure, da die Gebühr automatisch gezahlt werden muss.