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Strafzettel

So teuer kann Falschparken auf Supermarkt-Parkplätzen werden!

Bald könnte die Parkplatzsuche in Wien noch länger dauern. (FOTO: iStock/Fahroni)
FOTO: iStock/Fahroni

In vielen städtischen Gebieten Österreichs sind Parkplätze oft Mangelware. Daher erscheint es verlockend, das Auto ganz einfach auf einem nahegelegenen Supermarktparkplatz abzustellen, anstatt viel Zeit mit der Suche nach einem freien Platz zu verbringen. Doch diese schnelle Lösung kann teuer werden.

Regeln und Kontrollen

Supermarktparkplätze befinden sich in der Regel in Privatbesitz. Die österreichische Arbeiterkammer erklärt, dass daher die Eigentümer selbst die Parkkonditionen festlegen können. Diese Parkplätze können entweder kostenfrei oder kostenpflichtig sein. Immer häufiger beauftragen die Eigentümer private Sicherheitsunternehmen, um die Einhaltung der Parkregeln zu überwachen. Diese Unternehmen sind dafür zuständig, bei Verstößen Strafen zu verhängen.

Diese Praxis führt immer wieder zu Spannungen. Selbst Kunden, die tatsächlich im Supermarkt einkaufen, können betroffen sein, wenn sie die Hinweisschilder übersehen oder vergessen, eine Parkscheibe zu nutzen. Solche Fälle werden als Vertragsbruch gewertet und können teuer werden – in der Regel zwischen 15 und 30 Euro, teilweise auch darüber hinaus.

Vertragsstrafe statt Bußgeld

Anders als bei öffentlichen Parkplätzen handelt es sich hier nicht um ein Bußgeld, sondern um eine Vertragsstrafe. Sobald ein Fahrzeug auf einem privaten Kundenparkplatz abgestellt wird, kommt ein Vertrag zwischen dem Fahrer und dem Eigentümer oder der beauftragten Firma zustande. Die Parkplatzbedingungen müssen klar gekennzeichnet sein. Die gängige Praxis dafür sind Hinweisschilder. Die erlaubte Parkdauer variiert von Parkplatz zu Parkplatz und liegt meist zwischen einer und zwei Stunden. Der Verstoß muss nachgewiesen werden, was durch Kameras oder das Personal der Sicherheitsfirma erfolgt. Diese erfassen entweder das Kennzeichen oder dokumentieren den Parkplatzverstoß durch Fotos.

Falls Kunden tatsächlich eingekauft haben und dennoch ein Knöllchen erhalten, können sie die Strafe anfechten. Ein gültiger Kassenzettel, der Datum und Uhrzeit des Einkaufs aufweist, dient dabei als Nachweis. Ebenso ist es möglich, Widerspruch einzulegen, wenn nachgewiesen wird, dass die Hinweisschilder nicht deutlich genug angebracht sind. Wichtig ist dabei, schnell zu reagieren, um zusätzliche Kosten wie Mahn- oder Inkassogebühren zu vermeiden.

Festgelegte Regeln beachten

Parken auf Supermarktparkplätzen ohne Einkauf kann schnell teuer werden. Es ist ratsam, die Hinweisschilder genau zu lesen und sich an die festgelegten Regeln zu halten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Kunden sollten stets ihren Kassenzettel aufbewahren, um im Falle eines Falles ihre Unschuld nachweisen zu können.