Eine Staatsbürgerschaft, ein fehlender Bescheid – und zwei Nachbarn im Mittelpunkt eines Verdachtsfalls, der Linz aufhorchen lässt.
In Oberösterreich beschäftigt ein mutmaßlich rechtswidrig ausgestellter Staatsbürgerschaftsbescheid die Strafverfolgungsbehörden. Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch eine Routineüberprüfung: Als das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für einen 63-jährigen Tschetschenen aus dem Bezirk Linz-Land den Vermerk „Daueraufenthalt EU“ im Zentralen Fremdenregister eintragen wollte, stellte sich heraus, dass der Mann offenbar bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Eine daraufhin eingeleitete Anfrage bei der zuständigen Landesabteilung förderte erhebliche Ungereimtheiten zutage: Die im Verleihungsbescheid angegebene Geschäftszahl stimmte nicht mit jener im elektronischen Aktensystem des Landes überein, und ein entsprechender Verleihungsbescheid war in den digitalen Unterlagen schlicht nicht auffindbar.
Verdächtige Nachbarin
Zusätzliche Zweifel warf das Datum der Staatsbürgerschaftsverleihung auf. Der Mann soll die Staatsbürgerschaft demnach am 31. März erhalten haben – sein Name findet sich jedoch auf keiner der Verleihungslisten, die für diesen Tag vorgesehen waren. Die Staatsanwaltschaft Linz wurde am Mittwoch mit dem Fall befasst.
Unter Berufung auf die Behörde berichtet die „Krone“, der Verdacht richte sich auf „eine strafrechtliche Handlung, indem ein Staatsbürgerschaftsverfahren ohne ausreichende Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen beziehungsweise diese Verleihung ohne Rechtsgrundlage ergangen“ sei.
Dienstende & Revision
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht eine 25-jährige Bedienstete der Abteilung Staatsbürgerschaft, Migrationswesen und Wahlen beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung. Laut einem Bericht der „Krone“ soll sie dem Tschetschenen die Staatsbürgerschaft ausgestellt haben, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hinreichend geprüft worden wären.
Die Beschuldigte weist die Anschuldigungen zurück und gibt an, sich nicht erklären zu können, wie der Mann in den Besitz der Staatsbürgerschaft gelangt sei. Ein pikantes Randdetail: Der 63-Jährige und die Verdächtige sollen in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen. Berufliche Folgen hatte der Vorfall für die 25-Jährige bereits: Ihr Dienstverhältnis wurde mit 1. Juni einvernehmlich beendet.
Landesamtsdirektor Thomas Schaffer hat inzwischen die Interne Revision damit beauftragt zu prüfen, ob es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle gegeben haben könnte.