Bis zu 2.000 Euro pro Kind winken Familien beim Steuerausgleich. Doch wer den Familienbonus bereits monatlich bezieht, muss aufpassen – ein häufiger Fehler kann teuer werden.
Der Familienbonus Plus wurde bereits vor zwei Jahren auf maximal 2.000 Euro pro Kind bis 18 Jahre angehoben. Diese steuerliche Entlastung gilt weiterhin für die Veranlagung im Steuerjahr 2024. Eltern mit Kindern über 18 Jahren können immerhin bis zu 700 Euro als Steuerabsetzbetrag geltend machen. Für zahlreiche Familien bedeutet dies erneut eine spürbare finanzielle Erleichterung in diesem Jahr.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung zählen Familien zu den größten Profiteuren. Durch den Familienbonus und erhöhte Absetzbeträge erhalten sie durchschnittlich die höchsten Rückzahlungen von der Finanzbehörde. Pro Kind können zwischen 700 und 2.000 Euro steuerlich abgesetzt werden, was den Steuerausgleich für Familien besonders attraktiv macht.
Monatliche Auszahlung
Wer nicht auf die jährliche Steuerrückzahlung warten möchte, kann den Familienbonus bereits monatlich bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen lassen. Dies führt zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen. Wichtig dabei: Auch bei monatlicher Berücksichtigung muss der Familienbonus beim nachfolgenden Lohnsteuerausgleich explizit beantragt werden, sonst drohen Nachzahlungen.
Besonders gefährdet sind jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Bonus zwar monatlich beziehen, ihn aber beim Steuerausgleich nicht nochmals aktivieren. Eine erneute Beantragung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man den Familienbonus für das betreffende Jahr nutzen möchte.
Die Folgen eines vergessenen Antrags können erheblich sein: Wird der Familienbonus trotz monatlicher Auszahlung im Jahresausgleich nicht aktiv beantragt, fordert das Finanzamt den bereits ausgezahlten Betrag rückwirkend ein. Nach Angaben der Arbeiterkammer liegen solche Nachforderungen häufig zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Kind und Jahr – eine spürbare finanzielle Belastung für betroffene Familien. Die Finanzverwaltung meldete für das Vorjahr mehrere tausend Rückforderungsbescheide, die größtenteils auf die vergessene Beantragung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zurückzuführen waren.
Alternative Förderung
Beschäftigte mit zu geringer Lohnsteuer, die daher keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, können alternativ vom Kindermehrbetrag profitieren. Dieser wurde auf 700 Euro pro Kind angehoben, nachdem er zuvor bei 550 Euro lag. Auch dieser Betrag wird im Rahmen des Steuerausgleichs geltend gemacht.
Mit dem online verfügbaren Steuerausgleich-Rechner lässt sich die voraussichtliche Gutschrift von der Finanzbehörde vorab ermitteln. Das Tool berechnet anhand persönlicher Angaben und Vergleichswerten die zu erwartende Rückzahlung.
Nach Angaben der Arbeiterkammer ist das Interesse am Steuerausgleich in diesem Jahr besonders groß.
Informationen zu Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich für das Vorjahr sowie weitere Tipps und Hilfestellungen sind auf Finanz.at verfügbar.
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