Ein kleines Nachrüstmodul, große Konsequenzen: Wer ISA dauerhaft abschalten will, spielt mit dem Verlust seiner Betriebserlaubnis.
Seit Mitte 2024 ist der intelligente Geschwindigkeitsassistent, kurz ISA, für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der Europäischen Union verpflichtend vorgeschrieben. Allein in Deutschland kamen im Jahr 2025 insgesamt 812 Menschen durch zu hohes Tempo ums Leben, weitere 48.700 Personen wurden verletzt. Die Gesamtzahl der Verkehrstoten belief sich auf mehr als 2.800.
Das System greift auf akustische, optische und haptische Signale zurück, sobald ein Fahrer das geltende Tempolimit überschreitet. Für einen Teil der Autofahrerinnen und Autofahrer ist dieses permanente Warnsignal jedoch eine Quelle der Frustration. Das System lässt sich zwar über die Fahrzeugeinstellungen deaktivieren – allerdings nur temporär: Nach jedem Motorstart ist ISA automatisch wieder eingeschaltet. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt.
Illegale Nachrüstmodule
Im Netz kursieren inzwischen Nachrüstmodule, die eine dauerhafte Abschaltung des Warnsystems ermöglichen sollen. Wie das Portal inside-digital.de unter Berufung auf die deutsche Prüfgesellschaft DEKRA berichtet, ist von solchen Produkten jedoch dringend abzuraten. Der Einbau eines derartigen Moduls hat unmittelbare rechtliche Folgen: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, weil die typgenehmigte Konfiguration der vorgeschriebenen Assistenzsysteme auf unzulässige Weise verändert wird.
Einen legalen Weg, ein solches Modul offiziell eintragen zu lassen, gibt es laut DEKRA nicht. Wird das Modul im Rahmen der Hauptuntersuchung entdeckt, wird es als erheblicher Mangel bewertet – das Fahrzeug erhält keine Prüfplakette und fällt durch die Untersuchung.