Wer künftig auf Österreichs Straßen zu schnell fährt oder falsch parkt, zahlt deutlich mehr und das überall gleich.
Ab Jänner 2027 werden Verkehrsverstöße in Österreich spürbar teurer. Das Verkehrsministerium hat die entsprechende Verordnung mit dem aktualisierten Strafkatalog veröffentlicht. Ob Rasen oder Falschparken – Lenkerinnen und Lenker müssen sich auf deutlich höhere Bußgelder einstellen. Die Mehreinnahmen sollen laut Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) auch der angespannten Haushaltslage zugutekommen – „geschätzt bis zu 80 Millionen Euro“, so der Minister. Gleichzeitig betont er: „Der zentrale Punkt ist die Verkehrssicherheit, im Optimalfall werden durch die Erhöhung der Strafen weniger Delikte begangen.“
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die bundesweite Vereinheitlichung der Anonymverfügungen. „Künftig macht es keinen Unterschied mehr, ob man in Wien oder Vorarlberg zu schnell fährt. Für denselben Tatbestand gibt es dieselbe Strafe“, erklärte Hanke in einem Interview mit dem Boulevardblatt „Heute“. Der ÖAMTC begrüßt diesen Schritt grundsätzlich – Chefjurist Martin Hoffer spricht von einem „sinnvollen und längst überfälligen Schritt“. Kritisch sieht der Automobilclub jedoch das Ausmaß der Anhebungen, die deutlich über der Inflationsrate liegen. Budgetäre Ziele auf diesem Weg erreichen zu wollen, sei laut Hoffer „weder realistisch noch redlich.“
Neue Tempostrafen
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen greift der neue Strafrahmen besonders hart durch. Hanke führte dazu aus: „Bei Überschreitungen von mehr als 30 km/h steigt die Mindeststrafe von 150 Euro auf 200 Euro, bei mehr als 50 km/h zu viel außerorts reicht der Strafrahmen künftig von 400 Euro bis 6.000 Euro. Gleiches gilt für Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts.“ Darüber hinaus werden sämtliche übrigen Verkehrsstrafen im Schnitt um rund 50 Prozent angehoben.
Das Parken im Halte- oder Parkverbot sowie das Vergessen der Parkscheibe in der Kurzparkzone schlagen künftig mit je 60 Euro zu Buche. Wer bei Gelblicht in eine Kreuzung einfährt, zahlt 70 Euro. Für eine Geschwindigkeit von 61 km/h im Ortsgebiet oder das Nichtanhalten an einer Stopptafel werden ab Jänner 2027 jeweils 80 Euro fällig.
Laut „Heute“ liegt der vollständige Strafkatalog vor, der ab 1. Jänner 2027 in Kraft tritt. Im Ortsgebiet mit einem Tempolimit von 50 km/h kostet eine Überschreitung bis 10 km/h 60 Euro, zwischen 10 und 15 km/h 80 Euro und zwischen 15 und 20 km/h 105 Euro. Auf Freilandstraßen mit einem Limit von 100 km/h werden bis 10 km/h 50 Euro fällig, zwischen 10 und 20 km/h 80 Euro, zwischen 20 und 25 km/h 95 Euro sowie zwischen 25 und 30 km/h 120 Euro. Auf Autobahnen mit einem Limit von 130 km/h beträgt die Strafe bis 10 km/h 40 Euro, zwischen 10 und 20 km/h 80 Euro und zwischen 20 und 30 km/h 120 Euro. Eine Besonderheit gilt für Begegnungszonen: Dort kostet eine Überschreitung bis 10 km/h 40 Euro, darüber hinaus bis 20 km/h 70 Euro.
Weitere Verstöße
Auch jenseits von Tempoübertretungen werden die Strafen merklich verschärft. Das Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht wird mit 100 Euro geahndet, das Nichtanhalten vor der Haltelinie bei Gelblicht mit 70 Euro. Fußgängerinnen und Fußgänger auf einem Schutzweg nicht passieren zu lassen, kostet 85 Euro, die Missachtung eines Stopp-Schilds 80 Euro.
Das unberechtigte Abstellen auf einem Behindertenparkplatz schlägt mit 120 Euro zu Buche. Wer auf einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt – sowie im Bereich von fünf Metern davor – parkt, zahlt 75 Euro, das Parken vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt 70 Euro. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse sowie deren unbefugtes Befahren kostet 200 Euro, Umkehren oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn sowie das unbefugte Befahren des Pannenstreifens jeweils 130 Euro.
Die Missachtung des Rechtsfahrgebots zieht eine Strafe von 100 Euro nach sich, das Überfahren einer Sperrlinie oder Sperrfläche 95 Euro. Wer ein Einfahrtverbotszeichen ignoriert, muss 110 Euro zahlen. Den Motor am Stand länger als notwendig laufen zu lassen, kostet 50 Euro, das Nichtbenutzen des Blinkers 70 Euro.
Wer den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, wird künftig mit 100 Euro zur Kasse gebeten.