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Missbrauchsprozess

Therapeut verging sich an Minderjähriger – Täter versteckt Gesicht

Therapeut verging sich an Minderjähriger – Täter versteckt Gesicht
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Vor dem Landgericht Rostock hat am Montag der Prozess gegen einen 45-jährigen Physiotherapeuten begonnen. Martin A. muss sich wegen schwerwiegender Vorwürfe verantworten: In seiner Praxis in Elmenhorst-Lichtenhagen soll er 16 Frauen sexuell missbraucht, vier davon vergewaltigt und zwei weitere sexuell belästigt haben. Unter den Betroffenen befand sich auch eine zum Tatzeitpunkt erst 15-Jährige.

Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, im Zeitraum zwischen März 2020 und März 2025 systematisch Patientinnen während der Behandlung überrascht und im Intimbereich berührt zu haben. Bei vier Frauen sei es zu Vergewaltigungen gekommen, wobei der Therapeut mit den Fingern in sie eingedrungen sein soll. In zwei weiteren Fällen werden ihm sexuelle Belästigungen zur Last gelegt.

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Verhalten im Gerichtssaal

Der Angeklagte wurde zu Beginn der Verhandlung in Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht. Er versuchte, seine Identität zu verbergen, indem er die Kapuze seiner Sweatjacke tief ins Gesicht zog und zusätzlich seine Augen mit einem Aktendeckel abschirmte. Während der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft zeigte er keinerlei Regung oder Betroffenheit.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft reagierten die betroffenen Frauen unterschiedlich auf die Übergriffe. Einige erstarrten vor Schock und ließen die Taten über sich ergehen, während andere den Therapeuten ausdrücklich aufforderten, die Handlungen zu unterlassen. Der Beschuldigte habe darauf mit vorgetäuschter Unwissenheit reagiert und in manchen Fällen die Übergriffe sogar fortgesetzt.

Geständnis angekündigt

Über seine rechtlichen Vertreter ließ Martin A. mitteilen, dass er beim nächsten Verhandlungstermin eine „geständige Einlassung“ durch seine Anwälte abgeben werde. Dies würde den geschädigten Frauen eine persönliche Zeugenaussage vor Gericht ersparen und ihnen eine erneute Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter ersparen.

Ein von der Verteidigung gestellter Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Die Verhandlung wird Ende September fortgesetzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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