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Prozess

Tod im Lokal: Barkeeper missbrauchte bewusstloses Opfer statt Hilfe zu holen

Tod im Lokal: Barkeeper missbrauchte bewusstloses Opfer statt Hilfe zu holen
FOTO: iStock/Dmytro Skrypnykov
2 Min. Lesezeit |

Ein tödlicher Vorfall in einem Wiener Nachtclub schockiert: Nach dem Sturz eines Gastes blieb Hilfe aus – stattdessen soll der Barkeeper die Situation ausgenutzt haben.

In den frühen Morgenstunden des 4. Oktober vergangenen Jahres endete ein Nachtclubbesuch in Wien-Wieden mit einem Todesfall. Ein Mann Mitte vierzig verstarb durch Sauerstoffmangel, nachdem er bewusstlos am Boden eines Lokals gelegen hatte, ohne dass ihm jemand zu Hilfe kam. Dem Vorfall waren verschiedene Interaktionen zwischen drei Personen vorausgegangen, bei denen sowohl Alkohol als auch mutmaßlich illegale Substanzen konsumiert wurden.

Die Situation eskalierte um 6:54 Uhr, als das spätere Opfer kopfüber von seinem Barhocker stürzte und regungslos liegen blieb. Weder der 41-jährige Barmitarbeiter noch ein 53-jähriger Gast alarmierten den Rettungsdienst. Der Gast verließ das Lokal laut Anklageschrift aus „gekränktem männlichen Stolz“.

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Verhängnisvolle Stunden

Überwachungsaufnahmen dokumentieren, wie sich der Barkeeper anschließend an dem bewusstlosen Mann vergangen haben soll. Der mittlerweile entlassene Angestellte lud sogar noch einen weiteren Nachtschwärmer (34) in das Etablissement ein und setzte sein Treiben unbeeindruckt fort.

Der Notruf erfolgte erst um 8:22 Uhr – zu diesem Zeitpunkt war für das Opfer keine Rettung mehr möglich. Die beiden Gäste müssen sich nun wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten, während dem Barkeeper zusätzlich der Missbrauch einer wehrlosen Person zur Last gelegt wird.

Rechtliche Folgen

Rechtsanwalt Zaid Rauf, der den kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Barkeeper vertritt, bezeichnet den verhängnisvollen Abend als „Drama für alle Beteiligten“. Der Verteidiger Sascha Flatz steht jenem Angeklagten bei, der das Lokal verließ, als das Opfer laut gerichtsmedizinischem Gutachten noch hätte gerettet werden können.

Ein Prozesstermin steht kurz bevor. Für alle drei Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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