Unter Drogeneinfluss eskalierte ein Treffen in einer Wiener Airbnb-Wohnung tödlich. Nun muss ein 21-Jähriger für die brutale Tötung seiner deutlich älteren Freundin lange hinter Gitter.
Ein 21-jähriger Mann wurde in Wien zu 15 Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine 47-jährige Freundin in einem Appartement in der Leopoldstadt im Drogenrausch tödlich misshandelt hatte. Touristen aus Rumänien, die in der gegenüberliegenden Wohnung untergebracht waren, alarmierten die Polizei, als sie einen heftigen Streit mitbekamen und beobachteten, wie der Mann die Frau zu Boden schlug und in die Wohnung zerrte. Der Angeklagte, vertreten durch Anwalt Rudolf Mayer, akzeptierte das Urteil, während die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach seiner Festnahme gestand der junge Mann die Tat und wiederholte mehrfach: „Jetzt ist sie tot, ich bin ein Mörder“. Der Verurteilte befand sich zum Tatzeitpunkt in stationärer psychiatrischer Behandlung aufgrund einer psychischen Störung in Kombination mit schwerer Suchtmittelabhängigkeit. Seine Verhaltensauffälligkeiten begannen bereits im Volksschulalter mit vorgetäuschten Kopfschmerzen, um dem Unterricht fernzubleiben. Mit zwölf Jahren begann er sich selbst zu verletzen.
Erst drei Jahre vor der Tat wurde bei ihm eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, worauf mehrere Klinikaufenthalte folgten.
Verhängnisvoller Ausgang
Am Tattag hatte der junge Mann einen genehmigten fünfstündigen Ausgang aus der psychiatrischen Einrichtung, von dem er nicht zurückkehrte. Stattdessen traf er sich mit dem späteren Opfer, das er 2022 während eines Klinikaufenthalts kennengelernt hatte. Die beiden hatten kurz vor der Tat eine sexuelle Beziehung begonnen. Für ihr Treffen mietete die 47-Jährige am 18. Februar eine Airbnb-Wohnung im Grünen Prater an.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Andreas Hautz nach dem Zweck des Treffens antwortete der Angeklagte knapp: „Sex und Drogen“. Toxikologische Untersuchungen bestätigten später bei beiden Personen den Konsum von Amphetamin und Kokain neben Medikamenten.
Der Angeklagte gab an, nach dem Drogenkonsum einen „Blackout“ erlitten zu haben und sich nur bruchstückhaft an das Geschehen erinnern zu können. Es sei zu einem Streit gekommen, dessen Anlass ihm nicht mehr erinnerlich sei. In der Vergangenheit hätten sie darüber gestritten, dass die deutlich ältere Frau eine Beziehung mit ihm wollte. „Das hab‘ ich mir nicht vorstellen können in dem Alter“, erklärte der Beschuldigte vor Gericht.
Er fügte hinzu: „Aber ich weiß es wirklich nicht. Jemand ist tot und es hat keinen driftigen Grund gegeben für die Aktion.“
Das 47-jährige Opfer, eine zweifache Mutter, und der Täter hatten sich während eines stationären Aufenthalts in einer psychiatrischen Abteilung kennengelernt. Seither trafen sie sich gelegentlich zum gemeinsamen Drogenkonsum und für sexuelle Begegnungen, wie aus Ermittlungsunterlagen hervorgeht.
📍 Ort des Geschehens
Psychiatrische Diagnose
Ein rumänisches Touristenpaar aus der Nachbarwohnung wurde durch die Hilfeschreie des Opfers aufmerksam. Als sie ihre Wohnung verließen, sahen sie, wie der damals 20-Jährige auf die Frau einschlug. Der männliche Tourist rief wiederholt „Stop, Stop“, konnte jedoch nicht verhindern, dass der Angeklagte sein Opfer an den Füßen zurück in die Wohnung zog, woraufhin laute Schlaggeräusche zu hören waren. Die Touristen verständigten die Polizei und dokumentierten das Geschehen mit einer Videoaufnahme, die später im Gerichtssaal gezeigt wurde.
Bei Eintreffen der Polizei war für die 47-Jährige bereits jede Hilfe zu spät. Sie erlag einem schweren Gesichtsschädeltrauma. Der Täter ließ sich widerstandslos festnehmen.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann attestierte dem Angeklagten zwar Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt, stellte jedoch fest, dass die Tat unter dem erheblichen Einfluss einer schwerwiegenden psychischen Störung erfolgte. Seit seinem 17. Lebensjahr habe der junge Mann massiven Drogenmissbrauch betrieben. „Er hat sich alles Mögliche gespritzt“, erläuterte Hofmann. Selbst ein durch Drogenkonsum verursachter Herzstillstand habe ihn nicht vom weiteren Konsum abgehalten.
Aufgrund der Kombination aus schwerer Persönlichkeitsstörung und ausgeprägter Suchtproblematik stellte der Gutachter eine „duale Diagnose“. Bei Personen mit dieser Diagnose sei die Rückfallquote besonders hoch. „Die Chance, dass er clean bleibt, liegt bei unter fünf Prozent“, erklärte der Sachverständige. Das Zusammenwirken von Drogen und psychischer Erkrankung sei nach Einschätzung des Experten „die Triebfeder“ für den Gewaltausbruch gewesen.
Die Geschworenen entschieden sich nach eingehender Beratung für eine 15-jährige Haftstrafe, wobei laut Gutachter besonders die enthemmende Wirkung der konsumierten Drogen für den Gewaltexzess verantwortlich gemacht wurde.
Da weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten bestehe, wurden alle Voraussetzungen für eine zusätzliche Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum als erfüllt angesehen.
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