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OBERÖSTERREICH

Unzurechnungsfähig: Serbe prügelte Ex-Frau ins Wachkoma

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Symbolfoto (FOTOS: iStockphotos)

Der 30-Jährige musste sich vergangenen Dienstag in Wels vor Gericht verantworten, da ihm vorgeworfen wurde, seine Ex-Frau mit Fußtritten ins Wachkoma geprügelt zu haben.

Die ehemaligen Ehepartner heirateten 2009 und haben ein gemeinsames Kind (9). Die Anklage gab vor Gericht an, dass der serbische Staatsbürger während der Ehe gewalttätigt und kontrollsüchtig gewesen sein und seine heute Ex-Frau regelmäßig erniedrigt haben soll. Nach der Trennung wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, welchem sich der 30-Jährige mehrfach wiedersetzt haben soll.

Die brutale Tat geschah am 7. Mai 2018, als der Mann vor dem Arbeitsplatz seiner Ex-Frau mit seinem Auto mehrfach auf- und abgefahren sein soll. Die 32-Jährige schrieb ihrem Schwager eine SMS, dass sie ein „ungutes Gefühl“ habe.

15 Tritte gegen den Kopf
Schlussendlich betrat der 30-Jährige das Geschäft und ließ sich auf mehrfaches Verlangen der Frau nicht dazu bewegen, dieses wieder zu verlassen Die Ex-Frau ging schließlich in den hinteren Bereich des Lokals, wohin er ihr folgte. Laut Staatsanwaltschaft schlug er sie mit einem wuchtigen Schlag zu Boden und trat ihr daraufhin mit der Ferse zwischen zehn und fünfzehn Mal gegen den Kopf.

Die Chefin des Opfers, eine Augenzeugin der Tat, verständigte sofort die Rettung. Der Angeklagte soll darauf kommentiert haben: „Die Rettung braucht die nicht mehr“. Bei einer Bushaltestelle vor dem Geschäft wartete er auf die Polizei und ließ sich dort widerstandslos festnehmen.

Seither im Wachkoma
Die 32-Jährige erlitt zahlreiche Schädelbrüche und liegt seit der Tat im Wachkoma. Der Angeklagte leidet laut Gerichtsgutachten an einer chronischen paranoiden Schizophrenie und sei deswegen nicht zurechnungsfähig, weshalb die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte.

Während die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord sprach, so sieht der Anwalt des Angeklagten in der „absolut furchtbaren und entsetzlichen Tat“ nur versuchten Totschlag. Ebenso verwies die Verteidigung darauf, dass sein Mandant reumütig geständig und bisher unbescholten sei.

Der 30-jährige Serbe wurden wegen der versuchten Tötung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Aufgrund der Unzurechnungsfähigkeit und der weiterhin bestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten wurde er in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.