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Mord

Vater angeklagt: Baby stirbt nach Schütteltrauma

FOTO: iStock/mmpile
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Im tragischen Fall eines drei Monate alten Babys, das im Februar in Wien an einem Schütteltrauma verstarb, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Vater erhoben.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte am Montagnachmittag, dass die Anklage nach der Zustellung des entsprechenden Schriftstücks erhoben wurde. Die Anklage ist jedoch noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte hat eine Frist von 14 Tagen, um Einspruch zu erheben.

Ärzte kämpften vergebens um das Leben des Babys

Am 3. Februar um 23 Uhr brachten der 29-jährige Vater und die 26-jährige Mutter ihr gemeinsames Kind in die Klinik Ottakring. Dort diagnostizierten die Ärzte ein schweres Schütteltrauma und stellten mehrere Knochenbrüche fest. Obwohl das Baby ins AKH überstellt wurde, wo die Mediziner unermüdlich um sein Leben kämpften, waren die Hirnschäden zu schwer – der kleine Junge, erst im November 2023 geboren, überlebte nicht. Das Kleinkind dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben.

Die Klinik informierte die Polizei, da die Verletzungen typisch für ein Schütteltrauma waren. Neben Hirnverletzungen wies das Baby auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm auf.

Eltern wegen Mordverdachts festgenommen

Nach dem tragischen Vorfall wurde das getrennt lebende Paar mit serbischen Wurzeln, wegen Mordverdachts festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Ende Mai wurde die Mutter aus der Haft entlassen, da kein dringender Tatverdacht mehr gegen sie bestand. Das Verfahren gegen sie wurde vollständig eingestellt, wie ihr Anwalt Rudolf Mayer berichtete.

Entscheidende Gutachten

Die Staatsanwaltschaft bekräftigte, dass Obduktions- und weitere medizinische Gutachten ausschlaggebend waren. „Es steht eindeutig fest, dass das Baby an den Folgen eines Schütteltraumas starb“, so Sprecherin Bussek. Außerdem sei bewiesen, dass die Verletzungen dem Baby in Zeiträumen zugefügt wurden, als der Vater allein mit dem Kind war.

Keine Zeugen – Vater beteuert Unschuld

Der 29-Jährige bestreitet entschieden, seinem Sohn je Gewalt angetan zu haben. „Er hat sein Kind über alles geliebt“, betonte seine Verteidigerin Astrid Wagner. Er gibt an, die Verletzungen nicht erklären zu können. Es gibt keine Zeugen, die Gewaltanwendung beobachtet hätten. Die Mutter war zum Zeitpunkt der tödlichen Verletzungen nachweislich nicht zu Hause, sondern auf einer Feier.

Prozessbeginn im Oktober

Astrid Wagner, die Verteidigerin des Angeklagten, führt an, dass Komplikationen bei der schwierigen Geburt – bei der das Kind mit einer Saugglocke entbunden wurde – als Ursache für die Verletzungen infrage kommen könnten. Der Prozessbeginn ist für Oktober geplant.