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UNFAIR

Vater wird gekündigt, weil er auf Kinder aufpassen muss

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AMS (FOTO: zVg.)

Eine schwangere Frau war bei einer Untersuchung und drei Kinder waren daheim. Der Vater bat in seiner Arbeit um Pflegefreistellung und wurde gekündigt.

Ein Elektroinstallateur Luis S. ist ein fleißiger Arbeiter, dem seine Familie sehr wichtig ist. Als seine schwangere Frau zu einer ärztlichen Untersuchung musste, bat der Mann seinen Geschäftsleiter darum, in dieser Zeit um Pflegefreistellung, damit er auf seine drei Kinder aufpassen könne. Er wollte einen Antrag für zwei Tage stellen, doch sein Chef genehmigte dies nicht. Als der Elektroinstallateur den Wunsch nach Papa-Monat äußerte, wurde er gekündigt.

Der frisch gekündigte Mitarbeiter wandte sich an die Arbeiterkammer und ans Gericht, da er seinen Urlaub zuvor zwangsweise während des Betriebsurlaubs seiner Firma verbraucht hatte. Vor Gericht versuchte der Chef laut AK die Familienfreundlichkeit seiner Firma zu beweisen, dafür sollte eine Mitarbeiterin mit Kleinkind Zeugin sein. Heute berichtete: „Das ging aber nach hinten los: die Mitarbeiterin berichtete, dass der Chef sie großzügiger Weise ihr krankes Kind mit ins Büro nehmen lasse – anstatt, dass sie ebenso ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch nehmen konnte“, so die AK.

„Von Familienfreundlichkeit also keine Spur“:
„Von Familienfreundlichkeit also keine Spur. Auf diesen Vorhalt meinte der Chef, dass es ’schon so ist, dass ich Dienstnehmer einstelle, damit sie für mich arbeiten‘ und der Betrieb sei ja keine ‚Sozialstation'“, zitiert die AK Aussagen vor Gericht. Dass Luis S. sich als Mann nicht nur finanziell, sondern auch emotional um seine Familie kümmerte, und daher nicht dauernd frei verfügbar war, dürfte den Geschäftsführer gestört haben.

Das Gericht erster sowie zweiter Instanz stellte fest, dass der Mitarbeiter aufgrund seines Familienstandes und seines Geschlechts diskriminiert und daher zu Unrecht gekündigt hatte. Der Chef muss daher Luis S. den Einkommensverlust bis zum Antritt eines neuen Jobs zahlen, sowie einen Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung –mit rund 7.000 Euro. AK-Präsidentin Renate Anderl: „Auch Väter haben ein Recht darauf, für ihre Kinder da zu sein. Die AK sorgt für Gerechtigkeit.“