Nach einem Sturz auf vereistem Untergrund erhielt ein Pensionist aus Zell am See (Salzburg) eine beträchtliche Entschädigung. Der Mann war auf einer nicht ordnungsgemäß geräumten Stelle in einer Wohnanlage ausgerutscht und hatte sich dabei am rechten Bein verletzt.
In einem Rechtsstreit, der sich über anderthalb Jahre hinzog, sprach das Gericht dem Rentner schließlich Recht zu und verpflichtete das verantwortliche Hausbesorgerunternehmen zur Zahlung von Schmerzengeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 24.000 Euro.
Gerichtliche Entscheidung
Wie das Oberlandesgericht Linz am Donnerstag im Rahmen seiner Berichterstattung zum „Zivilrechtsfall des Monats“ mitteilte, wurde die Haftung der Firma festgestellt, da sie im Auftrag der Eigentümergemeinschaft für die Räum- und Streupflicht verantwortlich war.
Die juristische Begründung für die Haftung des Unternehmens lag in der Unterlassung zumutbarer Sicherheitsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das Oberlandesgericht Linz bestätigte im vergangenen Jahr eine entsprechende Entscheidung des Landesgerichts Salzburg zu dem Vorfall, der sich Anfang 2024 in Zell am See zugetragen hatte.