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Wiener Wohnen

Vergabe-Reform für Gemeindewohnungen: Vorteil für langjährige WienerInnen

Vergabe-Reform für Gemeindewohnungen: Vorteil für langjährige WienerInnen
FOTO: iStock/goce
5 Min. Lesezeit |

Wien reformiert seinen sozialen Wohnbau grundlegend – mit einem Punktesystem, das Dringlichkeit künftig über Wartezeit stellt.

Der Wiener Landtag hat die gesetzliche Grundlage für ein neues Vergabemodell im sozialen Wohnbau beschlossen. Mit der Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesnovelle ist der Weg für die flächendeckende Einführung der sogenannten Wohnungsvergabe NEU geebnet – eines Systems, das den Zugang zu Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen auf Basis eines Bonuspunkte-Modells künftig gerechter, transparenter und zielgenauer gestalten soll.

„Das einzigartige Wiener Wohnbaumodell stellt die Weichen in die Zukunft. Die Wohnungsvergabe NEU ist die größte Weiterentwicklung unseres Vergabesystems seit Jahrzehnten. Sie sorgt dafür, dass leistbarer Wohnraum künftig noch gezielter dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird. Es freut mich, dass dieser Weg auch im Wiener Landtag breite Zustimmung gefunden hat – die Unterstützung der ÖVP und der Grünen bestätigt uns in diesem wichtigen Reformschritt“, betont Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch.

Bonuspunkte-Modell

Das Herzstück des neuen Modells ist ein Bonuspunkte-System, das die jeweilige Lebenssituation der Wohnungssuchenden in den Mittelpunkt stellt. Anstelle eines starren Kriterienkatalogs tritt ein flexibles Bewertungsmodell: Je größer der Unterstützungsbedarf, desto höher die vergebenen Punkte. Wer die allgemeinen Zugangsbedingungen erfüllt, erhält zunächst ein Wiener Wohn-Ticket. Auf Grundlage der individuellen Lebenslage und entsprechender Nachweise werden anschließend Bonuspunkte angerechnet, die die Reihung im Vergabeverfahren bestimmen.

Die Vergabe erfolgt anhand klar definierter Kriterien mit festgelegten Punktewerten, die gemeinsam mit Expertinnen und Experten erarbeitet wurden: Wien-Bonus – der*die Wohnwerber*in hat seit mindestens 6 Jahren einen durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien: bis zu 45 Punkte; Lange Wartezeit – der*die Wohnwerber*in hat trotz aktiver Wohnungssuche noch keine Erstreihung bei einer Wohnung erreicht: bis zu 45 Punkte; Jungwiener*in – der*die Wohnwerber*in ist unter 25 Jahre alt, verfügt über keinen eigenen Hauptmietvertrag und der künftige Haushalt besteht aus maximal zwei Personen: 50 Punkte; Überbelag – der*die Wohnwerber*in wohnt aktuell als Hauptmieter*in in einer Wohnung, die aufgrund der Haushaltsgröße zu klein ist: 50 Punkte; Alleinerziehend – der*die Wohnwerber*in lebt ohne Partner*in und betreut Kinder im gemeinsamen Haushalt: bis zu 80 Punkte; Aus- und Weiterbildung – der*die Wohnwerber*in absolviert eine Ausbildung oder Weiterbildung mit einem entsprechenden Stundenausmaß: 20 Punkte; Schwangerschaft – die Wohnwerberin oder die Partnerin ist schwanger: 30 Punkte; Wohnkosten – der*die Wohnwerber*in bezieht Wohnbeihilfe oder Mindestsicherung mit ausgewiesenem Wohnkostenanteil: 50 Punkte; Wechsel in kleinere Wohnung – der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in und möchte in eine Wohnung mit weniger Wohnräumen übersiedeln: bis zu 70 Punkte; Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau – der*die Wohnwerber*in ist Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung und hat das 65. Lebensjahr vollendet: bis zu 30 Punkte; Wohnung ohne Bad und/oder WC – die aktuelle Wohnung verfügt über kein Bad und/oder kein WC innerhalb der Wohnung: bis zu 50 Punkte; Trennung/Scheidung – der*die Wohnwerber*in muss aufgrund einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen: bis zu 50 Punkte; Drohender Wohnungsverlust – der*die Wohnwerber*in steht kurz davor, die aktuelle Wohnung zu verlieren: bis zu 80 Punkte; Betreute Person – der*die Wohnwerber*in lebt in einer sozialen Einrichtung oder wird dort betreut: 75 Punkte; Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt – es besteht ein dringender Wohnbedarf aufgrund von Gewalt im gemeinsamen Haushalt: 100 Punkte; Chronische Mobilitätseinschränkung – der*die Wohnwerber*in oder eine anrechenbare Person hat eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung und die Wohnung ist dafür nicht geeignet: bis zu 100 Punkte; Pflege zu Hause – der*die Wohnwerber*in oder ein Haushaltsmitglied hat Pflegebedarf ab Pflegestufe 3 und wird zu Hause betreut: bis zu 100 Punkte.

Besonders gewichtet werden künftig Lebenslagen, in denen der Wohnbedarf akut und dringend ist. Dazu zählen Familien in zu beengten Verhältnissen, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie Personen unter erheblichem Wohnkostendruck. Auch einschneidende Lebensveränderungen wie eine Trennung oder ein unmittelbar drohender Wohnungsverlust fließen in die Bewertung ein. Darüber hinaus werden besondere Lebensphasen – etwa der Einstieg in die Ausbildung oder der Schritt in die erste eigene Wohnung – ebenso berücksichtigt wie gesundheitliche Einschränkungen, Pflegeverantwortung und der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass Bonuspunkte aus verschiedenen Kategorien miteinander kombiniert werden können. Bewährte Elemente des bisherigen Systems bleiben dabei erhalten: Der Wien-Bonus stellt weiterhin sicher, dass langjährige Wienerinnen und Wiener bei der Vergabe entsprechend berücksichtigt werden.

Offizieller Start

NEOS Wien Klubobfrau und Wohnbausprecherin Selma Arapovic ergänzt: „Das neue Bonuspunktesystem orientiert sich eng an den realen Lebensumständen der Wienerinnen und Wiener bei der Wohnungsvergabe. Durch die Kombination unterschiedlicher, klar nachvollziehbaren Kriterien – wie etwa der gezielten Berücksichtigung von Alleinerziehenden oder Menschen in Aus- und Weiterbildung – schaffen wir ein faires und flexibles Vergabesystem, das Transparenz und Treffsicherheit bietet.“

Die Vorab-Registrierung im neuen System wird ab dem 14. Juli möglich sein, der offizielle Start der Wohnungsvergabe NEU ist für den 22. September 2026 vorgesehen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines bestehenden Wiener Wohn-Tickets gilt eine Übergangsregelung: Sie können noch bis Herbst wie gewohnt nach Gemeinde- und Förderwohnungen suchen.

Danach erfolgt die gesamte Vergabe ausschließlich über das neue System.

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KO KOSMO-Redaktion
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