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AUFARBEITUNG DES KRIEGES

Vergewaltigungsopfer bekommt Entschädigung vom Staat Bosnien und Herzegowina

Vergewaltigungsopfer
FOTO: (iStock/Biserka Stojanovic)

Eine Frau aus Sarajevo könnte das erste Vergewaltigungsopfer während des Krieges in Bosnien und Herzegowina sein, das nun auf Grund einer Entscheidung des UN-Ausschusses gegen Folter Schadenersatz erhalten wird.

Nedzla Sehic, Rechtsanwältin der betroffenen Frau aus Sarajevo, die während des Krieges in Bosnien und Herzegowina vergewaltigt wurde, sagte gegenüber dem Radio Free Europe (RSE), dass dies eine sehr wichtige Entscheidung für ihre Mandantin ist.

„Wenn sonst nichts, dann sind die vielen Jahre, die die Verfahren gedauert haben, sehr aufreibend gewesen. Nach zehn Jahren schmerzhafter Zeugenaussagen und Gerichtsverfahren, hat sie jetzt endlich die Befriedigung bekommen, dass das nicht alles umsonst war und sie von der Justiz nicht vergessen wurde“, so Sehic gegenüber RSE.

Das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge, welches den Akt der Frau aus Sarajevo unter dem Pseudonym „A“ führt, begehrte eine Entschädigung in Höhe von rund 15.000 Euro vor. Dem Begehren auf Schadenersatzzahlung wurde vom UN- Ausschuss gegen Folter im Jahr 2019 stattgegeben. Die Frau war zum Zeitpunkt der Vergewaltigung 32 Jahre alt.

Die Entscheidung wurde nach dem Urteil des Gerichts von Bosnien und Herzegowina aus 2015 gefällt, mit welchem der Vergewaltiger Slavko Savic, Angehöriger der Armee der Republika Srpska, zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 15.340 Euro innerhalb von 90 Tagen verurteilt worden war. Savic konnte die Zahlung nicht leisten, weil er kein Vermögen besitzt, daher brachte das Vergewaltigungsopfer eine Klage beim UN-Ausschuss gegen Folter ein. Der Fall wurde 2017 eingeleitet, die endgültige Entscheidung erfolgte zwei Jahre später, schreibt RSE.

Savic wurde wegen der Vergewaltigung, die er 1993 in der Gemeinde Vogosca in Sarajevo begangen hatte, zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Das zuständige Ministerium teilte gegenüber RSE mit, dass der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina den Vorschlag des Ministeriums, Schadenersatz an das Opfer zu leisten, bereits bei der ersten nächsten Sitzung annehmen könnte.