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BURGENLAND

Verlorene Stimme: Verseuchte Wahlkarte wurde nicht gezählt!

Seuchengefahr
Der Fall könnte zur Wahlanfechtung führen! (FOTO: iStock)

In Eisenstadt wurde eine ausgefüllte Wahlkarte vernichtet, weil sie mit gefährlichen Keimen belastet hätte sein können. Eine Rücksichtnahme könnte zur Wahlanfechtung führen.

Weil die Gefahr bestand, dass die Wahlkarte eines unter Quarantäne stehenden Patienten, mit gefährlichen Keimen versucht sein könnte, wurde diese vor der Abgabe vernichtet. Die Stimme des Wählers ging dadurch verloren, so berichtete der „Standard“.

Die Karte kam aus dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt und war in Plastik eingeschweißt mit der Aufschrift: „Nicht öffnen“. Der Wähler soll mit einem multiresistenten Keim infiziert sein, der zu einer Seuchengefahr führen könnte.

Gegenüber dem „Standard“ soll der Sprecher des Eisenstädter Bürgermeisters außerdem darauf hingewiesen haben: „Das Öffnen und Nachschauen wäre schon möglich gewesen, aber da wäre – weil ja das äußere Wahlkartenkuvert mit dem Namen versehen ist – das Wahlgeheimnis nicht zu wahren gewesen.“
Da so keine Wahlkarte abgegeben werden konnte, entschieden die Behörden diese nicht zu werten und zu vernichten. Die Landeswahlbehörde meint, dass dies theoretisch ein Grund zur Wahlanfechtung sei.