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KAMPF GEGEN PANDEMIE

Verschärfte Bestimmungen: Einreise nach Österreich kann jetzt auch verweigert werden

(FOTO: iStockphotos)

Die Reiseregeln für Österreich werden ein weiteres Mal nachgeschärft. Künftig müssen etwa auch Pendler verpflichtend einen negativen Corona-Test bei der Einreise vorweisen.

Seit 15. Jänner gilt die Registrierungspflicht bei Einreise in Österreich. Seitdem muss man sich im Voraus online anmelden. Wer keinen negativen Corona-Test vorweist, für den gilt eine zehntägige Quarantäneplicht, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann. Bisher waren jedoch einige Personen von den Regelungen ausgenommen, etwa Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit einreisen. Doch das ändert sich jetzt.

Die Regierung reagierte am Donnerstag mit der neuen Regelung auf die Ausbreitung verschiedener Corona-Mutationen in Österreich. Die Verschärfung der Einreiseregelungen sind in einem Entwurf den Ländern und Sozialpartnern am Donnerstag zur Begutachtung vorgelegt worden. Nächste Woche wolle man sie laut dem Gesundheitsministerium finalisieren. In der Verschärfung sind nun auch verpflichtende Tests bei der Einreise für Pendler vorgesehen.

Test darf nicht älter als 72 Stunden sein
Demnach müssen künftig auch Grenzpendler ein ärztliches Zeugnis oder einen Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden ist, bei der Einreise nach Österreich vorlegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, müssen sie für zehn Tage in Quarantäne. Allerdings wird in dem Verordnungsentwurf auch betont, dass die Quarantäne bei Nachholen des Tests und einem negativen Testergebnis als beendet gilt.

Stichtag Montag konnte nicht eingehalten werden
Ursprünglich hätte die Verordnung bereits diese Woche Montag, am 25. Jänner in Kraft treten sollen. Der Stichtag wurde jedoch verschoben, worüber sich unter anderem der tschechische Außenminister Tomáš Petříček freute: „Unsere Verhandlungen zu diesem Thema können fortgesetzt werden. Die Bedingungen ab dem 1. Februar bleiben unverändert (…).“

In Deutschland gilt für tschechische Grenzgänger bereits seit vergangenem Sonntag die verpflichtende Vorlage eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 48 Stunden) bei jeder Fahrt; nur in Sachsen genügen zwei Tests pro Woche. In Österreich muss man aktuell bei der Einreise eine Selbstverpflichtung zur Quarantäne unterzeichnen, andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Erst nach fünf Tagen kann man die zehntägige Quarantänepflicht mit einem negativen Covid-Test vorzeitig beenden.