Österreich verschärft sein Waffengesetz – und das hat konkrete Folgen für Tausende Besitzer.
Ab Dienstag tritt in Österreich ein verschärftes Waffengesetz in Kraft. Ausgelöst wurden die Änderungen durch den Amoklauf an einer Schule in Graz im vergangenen Jahr.
Neue Altersgrenzen
Zu den zentralen Neuerungen zählt eine Anhebung der Altersgrenzen beim Waffenerwerb. Pistolen und Revolver dürfen künftig erst ab einem Mindestalter von 25 Jahren gekauft werden. Für Flinten und Büchsen wurde die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Jägerinnen und Jäger, Sportschützen sowie Angehörige des Bundesheeres.
Auch der private Handel mit Schusswaffen unterliegt ab sofort strengeren Vorschriften. Eine Registrierung muss unmittelbar nach dem Verkauf erfolgen, und der Handel ist nur noch unter Einbindung eines lizenzierten Gewerbetreibenden zulässig. Bislang stand Verkäufern dafür ein Zeitraum von sechs Wochen zur Verfügung.
Steigende Nachfrage
In der Steiermark hat die Nachfrage nach Waffenbesitzkarten zuletzt merklich zugenommen. Als ein wesentlicher Grund dafür gelten die gestiegenen Kosten für die vorgeschriebenen psychologischen Gutachten, die sich auf nunmehr 678 Euro belaufen und damit mehr als verdoppelt haben. Hinzu kommt, dass diese Gutachten vorerst nur für fünf Jahre gültig sind. Eine unbefristete Waffenbesitzkarte ist erst nach einer neuerlichen Zuverlässigkeitsprüfung möglich.
In der Steiermark sind derzeit 238.602 Schusswaffen registriert. Besonders hohe Zahlen verzeichnet auch Niederösterreich.
Als wesentliche Treiber dieser Entwicklung gelten das Interesse an der Jagd sowie die Beteiligung am Schießsport.