5.000 Euro versprochen, 20 Euro und Bacardi bekommen – ein Vertrag der besonderen Art landet vor Gericht.
Vor dem Amtsgericht Laufen in Bayern musste sich ein 35-jähriger Solaranlagen-Reiniger, dessen Körper vollständig tätowiert ist, wegen unsauberer Geschäftspraktiken verantworten. Der Fall nahm seinen Anfang am 9. März am Bahnhof Salzburg, wo der Beschuldigte eine 25-jährige Salzburgerin ansprach und ihr für eine Nacht Sadomaso-Sklaven-Sex gegen ein Entgelt von 5.000 Euro anbot. Die Frau war, wie es hieß, „offen dafür“ und stimmte dem Angebot zu.
Noch am selben Tag holte der Mann die Frau in Salzburg ab und brachte sie zu seinem Elternhaus in der Nähe von Freilassing in Bayern. In einem ehemaligen Stall, der eigens für derartige Praktiken hergerichtet worden war, ging es laut Aussage eines Beamten im Zeugenstand „ordentlich zur Sache“. Zuvor hatten beide Parteien einen Vertrag unterzeichnet, der den Zeitraum von 19 Uhr abends bis 6 Uhr morgens umfasste.
Nacht im Stall
Im Verlauf der Nacht wurden der Frau Darmeinläufe verabreicht, sie wurde in Frischhaltefolie eingewickelt und mit Elektroschocks konfrontiert. Schließlich bekam sie es mit der Angst zu tun, „aber sie war scharf auf das Geld.“ Am darauffolgenden Morgen brachte der Beschuldigte die Frau zurück zum Salzburger Hauptbahnhof und händigte ihr 20 Euro sowie eine Flasche Bacardi aus.
Verfahren eingestellt
Die Frau erstattete in der Folge Anzeige wegen Betrugs, woraufhin eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Dabei stießen die Ermittler auf den Folterraum, den unterzeichneten Sklavenvertrag sowie 22 Ordner mit Namen weiterer Frauen und eindeutigen Fotografien.
Da die Geschädigte dem Prozess fernblieb und der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, stellte der Richter das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1.000 Euro zugunsten des Kinderschutzbundes ein. Die Verteidigerin Maria-Theresa Herzog zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden: „Wir gehen zwar fest davon aus, dass die Zeugin unwahre Dinge behauptet hat, aber der Mandant möchte das belastende Verfahren abschließen.“