Nach dem Schulmassaker in Graz zieht Österreich die Konsequenzen – mit der schärfsten Waffenrechtsreform seit Jahrzehnten.
Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS setzt eine tiefgreifende Novelle des Waffengesetzes um – die nach eigenen Angaben umfassendste Reform in diesem Bereich seit Jahrzehnten. Anlass war der Anschlag auf eine Grazer Mittelschule im Juni 2025, bei dem zehn Menschen ihr Leben verloren. Unmittelbar nach dem Attentat hatten die Regierungsparteien konkrete gesetzliche Konsequenzen angekündigt; nun liegt das gesamte Reformpaket zur Umsetzung bereit.
Ein erster Teil der Neuregelungen trat bereits am 1. November 2025 in Kraft. Er betrifft vor allem den privaten Besitz von Schusswaffen: Die Wartezeit zwischen Kaufantrag und tatsächlicher Übergabe einer Waffe wurde verlängert, Sicherheitsüberprüfungen künftiger Besitzerinnen und Besitzer wurden ausgeweitet, und der Informationsaustausch zwischen Behörden soll verbessert werden. Ziel ist es, Personen, von denen ein Sicherheitsrisiko ausgeht, den Zugang zu Schusswaffen zu verwehren.
Strengere Zugangskriterien
Der zweite und weitreichendere Teil der Reform tritt am 28. April 2026 in Kraft. Innenminister Gerhard Karner bezeichnete die Novelle als Ergebnis monatelanger Arbeit von Fachleuten und Institutionen, die sowohl technische als auch rechtliche Anpassungen erarbeitet hätten. Das übergeordnete Ziel sei die Erhöhung der gesellschaftlichen Sicherheit.
Zu den zentralen Neuerungen zählt eine verpflichtende psychologische Begutachtung: Wer künftig eine Schusswaffe besitzen möchte, muss vorab ein Gespräch mit psychologischen Fachkräften absolvieren und zusätzliche Tests ablegen. Damit soll das Risiko minimiert werden, dass Waffen in die Hände psychisch instabiler Personen gelangen.
Darüber hinaus wird das Mindestalter für den Erwerb bestimmter Waffenarten angehoben. Für Pistolen und Revolver steigt die Altersgrenze von 21 auf 25 Jahre, für Langwaffen gilt künftig ein Mindestalter von 21 Jahren. Ausnahmen sind für Personen vorgesehen, die Waffen beruflich nutzen – etwa Jägerinnen und Jäger oder Sportschützinnen und Sportschützen.
Auch für Langwaffen gelten neue Anforderungen: Für deren Besitz wird künftig eine eigene Waffenbesitzkarte benötigt. Bislang konnten bestimmte Gewehre dieser Kategorie ohne gesonderte Genehmigung erworben werden.
Polizei an Schulen
Eine weitere Neuerung betrifft die Befugnisse der Polizei. Sie wird künftig Sicherheitskontrollen in Schulen und Kindergärten sowie in deren unmittelbarer Umgebung durchführen dürfen. Solche Kontrollen sind jedoch an einen konkreten Verdacht geknüpft – etwa den begründeten Hinweis auf einen möglichen Missbrauch von Schusswaffen oder militärischer Ausrüstung. Willkürliche Kontrollen sind damit ausgeschlossen; der Fokus liegt auf gezielter Prävention zum Schutz von Kindern.
Staatssekretär im Innenministerium Jörg Leichtfried unterstrich, dass der Schutz von Menschenleben Vorrang vor dem freien Zugang zu Waffen habe. Die neuen Regelungen stellten legalen Waffenbesitz nicht grundsätzlich in Frage, machten ihn aber von der Erfüllung strenger Sicherheitskriterien abhängig. Der Schwerpunkt liege auf Prävention – nicht auf dem bloßen Reagieren nach eingetretenen Tragödien.
Die Regierung beschreibt das Reformpaket als die bedeutendste Änderung des Waffenrechts seit Jahrzehnten. Die verschärften Regelungen sollen Kauf und Besitz von Schusswaffen stärker kontrollierbar machen und das Risiko gewaltsamer Vorfälle senken.
Dass einzelne Maßnahmen politisch diskutiert werden dürften, räumt die Regierung ein – die Sicherheit der Bevölkerung habe jedoch absoluten Vorrang.