Ein anonymes Schreiben, schwere Vorwürfe, ein Kind im Ausland – und eine Mutter, die keine Antworten bekommt.
Ein vierjähriger Bub aus Niederösterreich steht im Mittelpunkt schwerer Misshandlungsvorwürfe gegen seinen Vater. Der Verein „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ machte den Fall öffentlich. Wie Vereinsgründerin Maria Rösslhumer gegenüber „Heute“ berichtete, soll dem Vater seit März 2026 das alleinige Sorgerecht für den Buben zustehen.
Am 28. Juli ging beim Bezirksgericht Neunkirchen ein anonymes Schreiben ein, das auch „Heute“ vorliegt. Darin werden massive Gewaltvorfälle gegen den Vierjährigen geschildert.
Schwere Vorwürfe
Der Verfasser des Schreibens gibt an, selbst Angst vor dem Vater zu haben. Er habe mit dem Mann zusammengearbeitet und dabei auch den kleinen Lukas kennengelernt. Dem Schreiben zufolge habe der Vater seinen Sohn regelmäßig auf Baustellen mitgenommen und sei dort „schlecht“ mit ihm umgegangen.
So soll er den Buben bei großer Hitze „viele Stunden“ alleine in einem Transporter eingesperrt haben, während er mit Kollegen „viele Biere“ trank. Im Anschluss sei der Vater mit dem Kind im Auto weggefahren.
Der anonyme Hinweisgeber schildert außerdem eine Situation, in der der Vater dem Buben „zwei starke Watschen“ gegeben haben soll. Auffällig sei dabei gewesen, dass das Kind nicht geweint habe. Ein weiterer Vorwurf wiegt noch schwerer: Laut dem Schreiben habe Lukas seinen Vater um Hilfe beim Urinieren gebeten, woraufhin dieser genervt reagiert und „am Penis des Buben gezogen“ haben soll.
Dabei habe er die Kindsmutter verspottet und abfällige Bemerkungen über die Körpergröße des Geschlechtsteils seines Sohnes gemacht. Das Schreiben endet mit einem Hilferuf für den Vierjährigen.
Zumindest der Vorfall mit dem Transporter soll laut dem Verein durch eine weitere Person bestätigt worden sein – ausgerechnet durch eine Angehörige des Kindesvaters. Diese habe die Situation beobachtet, sich damals jedoch nicht getraut, die Polizei zu rufen. Darüber hinaus soll sich am 24. April dieses Jahres eine Kinderärztin an die Kinder- und Jugendhilfe gewandt haben, nachdem der Vater ihr gegenüber aggressiv aufgetreten war. Für den Vater gilt die Unschuldsvermutung.
Kritik am System
Als besonders besorgniserregend bewertet der Verein den Umstand, dass die Mutter des Buben trotz der eingegangenen Gefährdungsmeldung keine nachvollziehbare Rückmeldung darüber erhalten habe, welche konkreten Schritte die zuständige Kinder- und Jugendhilfe daraufhin eingeleitet hat. Auch den Kindesvater habe sie nicht erreichen können.
Hinzu kommt ein weiterer brisanter Aspekt: Der Vater soll seinen Sohn kürzlich auf eine Reise ins Ausland mitgenommen haben. Der Verein übt daran scharfe Kritik: „Wie kann ein vierjähriges Kind trotz einer Gefährdungsmeldung mit derart schwerwiegenden Vorwürfen mit jenem Elternteil auf Urlaub ins Ausland fahren, auf den sich die Vorwürfe beziehen?“