Helikopter, Millionenwohnung, 400.000 Dollar Jahresausgaben – und am Ende kein Cent Unterhalt. Ein Scheidungsfall erschüttert Österreich.
Ein derzeit in Österreich intensiv diskutierter Scheidungsfall, auf den die Wiener Familienrechtsanwältin Carmen Thornton in einem Video aufmerksam gemacht hat, beleuchtet auf drastische Weise, welche rechtlichen Konsequenzen Drohungen und Gewalt innerhalb einer Ehe nach sich ziehen können. Die Frau in diesem Verfahren hatte von ihrem Ehemann einen vorläufigen Unterhalt von rund 33.000 Euro pro Monat eingefordert – und zwar rückwirkend ab Jänner 2020. Der Oberste Gerichtshof wies diesen Anspruch jedoch zurück, weil das Verhalten der Frau gegenüber ihrem Mann als so gravierend eingestuft wurde, dass der Unterhaltsanspruch als verwirkt galt.
Das Paar hatte bis dahin ein Leben auf außergewöhnlich hohem Niveau geführt: Ein Helikopter und eine Eigentumswohnung im Wert von rund vier Millionen Euro gehörten ebenso dazu wie jährliche Ausgaben von etwa 400.000 US-Dollar. Der Ehemann war Miteigentümer einer ukrainischen Bank. Als diese verstaatlicht wurde und der Mann 2018 schwer erkrankte, verschlechterte sich das Klima in der Ehe spürbar. 2019 betrieb die Frau schließlich die Trennung.
Drastische Drohungen
Im gemeinsamen Schlafzimmer arrangierte die Frau eine bedrohliche Szene: ein Messer, dazu Fotos der gemeinsamen Kinder. Der Mann reagierte, indem er die Kinder mit in die Ukraine nahm. Was folgte, war eine vollständige Eskalation.
Per Nachricht drohte die Frau ihrem Mann mit schwerster Gewalt – sie kündigte unter anderem an, ihn lebendig zu zerschneiden oder mit einem Hammer auf seinen Schädel einzuschlagen. Auch eine mutmaßliche neue Partnerin des Mannes wurde in die Bedrohungen einbezogen.
Unterhalt verwirkt
Gerichtlich festgestellt wurden darüber hinaus körperliche Übergriffe sowie Sachbeschädigungen. Dennoch stellte die Frau im laufenden Scheidungsverfahren einen Unterhaltsantrag – der abgelehnt wurde. Das österreichische Recht sieht vor, dass ein Unterhaltsanspruch erlischt, wenn seine Erfüllung angesichts des Verhaltens des Anspruchstellers „grob unbillig“ wäre. Genau diese Voraussetzung sah der Oberste Gerichtshof als erfüllt an: Das Verhalten der Frau habe „jedes noch tolerierbare Ausmaß weit überschritten“.
Wesentlich für das Verständnis des Falls ist dabei ein rechtlicher Klarstellungspunkt: Der Frau wurden die 33.000 Euro nicht zunächst zuerkannt und anschließend wieder aberkannt. Vielmehr wurde ihr Antrag auf diesen Betrag von vornherein abgewiesen. Auch das Scheidungsurteil selbst fiel zu ihren Ungunsten aus – die Ehe wurde aus ihrem überwiegenden Verschulden geschieden.