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Gerichtsverfahren

Vom Gerichtslehrling zum Angeklagten: Amoklauf-Drohung nach Korb

Vom Gerichtslehrling zum Angeklagten: Amoklauf-Drohung nach Korb
FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK
2 Min. Lesezeit |

Ein junger Wiener, der seine Ausbildung zum Verwaltungsassistenten in einem Bezirksgericht absolvierte, findet sich nun in einer völlig anderen Rolle wieder: als Beschuldigter vor dem Landesgericht Wien. Der 20-Jährige konnte mit der Abweisung durch eine Mitschülerin nicht umgehen. „Da konnte ich meine Emotionen nicht kontrollieren“, gesteht er während der Verhandlung.

„Ich mochte das Mädchen am Anfang sehr. Wir haben viel miteinander geschrieben. Dann hat sie gesagt, sie hat einen anderen kennengelernt. Da konnte ich meine Emotionen nicht kontrollieren„, erklärt der Angeklagte mit kaum hörbarer Stimme. In seiner emotionalen Aufwallung schickte er ihr und einem anderen Mädchen bedrohliche Nachrichten: „Ihr werdet alle sterben.“ Zusätzlich drohte er mit einem Amoklauf in der Berufsschule.

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Soziale Probleme

Rechtsanwalt Jakob Hager, der den jungen Mann vertritt, schildert die Situation: „Mein Mandant tut sich schwer mit Sozialkontakten, besonders mit Mädchen.Er hat aber schon seit einiger Zeit das Verlangen nach einer romantischen Beziehung.“ Seine Hoffnungen wurden zerstört. „Es ist alles über ihm zusammengebrochen. Er hatte keine konkreten Pläne. Er wollte nur Aufmerksamkeit“, führt der Verteidiger aus.

Während seiner Tätigkeit im Bezirksgericht teilte der 20-Jährige außerdem Aufnahmen von Gerichtsdokumenten in einer WhatsApp-Gruppe. „Es ging hauptsächlich um den Spaß in der Gruppe“, räumt der junge Mann ein, der bereits länger mit psychischen Belastungen und Konflikten mit Mitschülern zu kämpfen hat.

Gerichtliches Urteil

Inzwischen hat der reuige Wiener verstanden, dass weder die Weitergabe vertraulicher Gerichtsinformationen harmlos ist, noch Amokdrohungen ein akzeptables Mittel sind, um die Aufmerksamkeit einer jungen Frau zu gewinnen. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten und ordnete eine Psychotherapie an. Die Verurteilung bleibt im Strafregister unerwähnt, da der Angeklagte am kommenden Montag eine neue Ausbildung beginnt.

Seine Stelle beim Gericht hat er bereits verloren.

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KO KOSMO-Redaktion
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